Achtung Waldbrandgefahr!

Die Bezirkshauptmannschaften Ried im Innkreis, Braunau und Schärding haben Aufgrund der anhaltenden Trockenheit eine Verordnung erlassen.

Das Anzünden von Feuer und das Rauchen in Waldgebieten und deren Gefährdungsbereichen ist verboten. Zuwiederhandeln wird mit einer Geld bzw. Freicheitsstrafe geahndet!

Diese Verordnung ist von 07.04.2020 bis zum Ablauf des 31.10.2020 in Kraft.

 

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