Das Oberösterreich-Paket umfasst 580 Mio. Euro

Land OÖ hat ein 580‐Millionen‐Euro‐Paket für die Menschen und Betriebe in Oberösterreich geschnürt!

Foto: Land OÖ/Mayrhofer

„Oberösterreich als das Wirtschafts‐ und Arbeitsplatzbundesland Nr. 1 der Republik ist von den Auswirkungen des Coronavirus und der Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung des Virus besonders betroffen. Daher gilt für uns: Wir kämpfen um jeden Betrieb und um jeden Arbeitsplatz in Oberösterreich. Dazu müssen einerseits die Hilfsmaßnahmen des Bundes rasch in Umsetzung gebracht werden, anderseits hat nun auch das Land OÖ ein erstes umfassendes Oberösterreich‐Paket geschnürt. Wir nutzen den finanziellen Spielraum, den wir durch unsere konsequente Null‐Schulden‐Politik geschaffen haben, und unterstützen die Menschen und Betriebe in Oberösterreich mit 580 Millionen Euro an Landesgeld bei der Bewältigung der Corona‐Krise“, unterstreichen Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer, Landeshauptmann‐Stv. Dr. Manfred Haimbuchner und Wirtschafts‐Landesrat Markus Achleitner.

Bundespaket hilft Arbeitgebern und Arbeitnehmern gerade auch in Oberösterreich.

Oberösterreich hat sich bereits intensiv in die Erstellung des Hilfspaketes der Bundesregierung eingebracht, viele Impulse aus unserem Bundesland sind in die vorliegenden Unterstützungsmaßnahmen eingeflossen. Die Hilfsmaßnahmen des Bundes in Höhe von 38 Milliarden Euro bringen gerade auch Oberösterreichs Unternehmen und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine wichtige Soforthilfe und Unterstützung in dieser schwierigen Situation.

Das 38‐Milliarden‐Euro‐Hilfspaket des Bundes im Überblick:

1. Corona‐Kurzarbeits‐Modell:
Um Arbeitsplätze zu sichern und Kündigungen zu verhindern, hat die
Bundesregierung ein neues Corona‐Kurzarbeitsmodell vorgelegt, das sehr
attraktive Bedingungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bietet und
unbürokratisch in Anspruch genommen werden kann.

2. Härtefall‐Fonds:
Zur Schaffung eines Sicherheitsnetzes für Härtefälle bei Ein‐Personen‐
Unternehmen (EPU) und Kleinstbetriebe, insbesondere auch kleine
Familienbetriebe, gibt es einen eigenen Härtefall‐Fonds.

3. Liquiditätsmaßnahmen – Garantien & Haftungen für Kreditsicherungen:
Zur Absicherung der Existenz von Unternehmen, deren
Geschäftsgrundlage weggebrochen ist, bietet die Bundesregierung
verschiedene Haftungsinstrumente für die Finanzierung von
Betriebsmitteln an.

4. Corona‐Hilfs‐Fonds:
Mit dem Corona‐Hilfs‐Fonds will die Bundesregierung Betrieben helfen, die
aufgrund der Corona‐Krise gravierende Liquiditätsengpässe haben und
dadurch um das wirtschaftliche Überleben kämpfen.

5. Stundung von Steuern und Beiträgen an die Gesundheitskasse:
Zur Erhaltung der Liquidität bieten sowohl das Finanzamt als auch die
Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) die Möglichkeit zur Herabsetzung
von Vorauszahlungen sowie zur Stundung von bereits fälligen Beiträgen
und Steuern an.

„Das 38‐Milliarden‐Euro‐Hilfspaket der Bundesregierung bietet bereits die dringend erforderliche Soforthilfe für die Unternehmen und ihre Beschäftigten. Es wurden die Maßnahmen des Bundes hinsichtlich der Umsetzung in Oberösterreich genau analysiert. Überall dort, wo die Unterstützung des Bundes zu wenig oder gar nicht greift, werden zusätzliche Aktivitäten seitens des Landes OÖ gesetzt“, erklären Landeshauptmann Mag. Stelzer, Landeshauptmann‐Stv. Dr. Haimbuchner und Wirtschafts‐Landesrat Achleitner.

Das Oberösterreich‐Paket des Landes OÖ beläuft sich auf insgesamt bis zu 580 Millionen Euro. Damit werden zum einen Unterstützungen zur Absicherung von Unternehmen und Arbeitsplätzen finanziert, zum anderen aber auch Maßnahmen in den Bereichen Gesundheit, Wohnen, Soziales und Bildung. Weiters gibt es einen eigenen OÖ. Härtefonds für Vereine des Landes OÖ.

Die Maßnahmen des Oberösterreich‐Pakets im Überblick:

1. OÖ. Maßnahmen im Bereich Gesundheit:
Im Bereich Gesundheit wird die OÖ. Gesundheitsholding aktuell um rund 80 Mio. Euro Schutzausrüstungen für das Gesundheits‐ und Pflegepersonal, wie Schutzmasken, ‐brillen und ‐anzüge, sowie weitere medizinische Produkte ankaufen. Der Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist entscheidend, um die Gesundheitsversorgung aufrechtzuerhalten und sichern zu können. Die Menschen in diesen Bereichen leisten Unvorstellbares und müssen entsprechend geschützt werden.

2. OÖ. Maßnahmen im Bereich Wohnen:
Wohnen ist ein Grundpfeiler der sozialen Sicherheit und daher wird in OÖ niemand allein und in Unsicherheit zurückgelassen. Dafür wurde bereits eine Reihe von Maßnahmen gesetzt:
 So wurde eine neue Wohnkostenbeihilfe des Landes OÖ beschlossen,
die direkte Auswirkungen der Corona‐Krise auf mögliche
Einkommensausfälle abfedern soll. Die Wohnkostenhilfe wird in all
jenen Fällen ermöglicht, in denen in Folge der Corona‐Krise aufgrund
von Kündigungen oder Betriebsschließungen plötzlich keine
monatlichen Einkünfte verfügbar sind, oder wenn
Alimentationszahlungen ausbleiben.
 Weiters wurde von der OÖ. Landesregierung beschlossen, bei ausstehenden Zahlungen, wie etwa Rückzahlungen von Wohnbauförderungsdarlehen, auf die Vorschreibung von Mahnspesen
und Verzugszinsen zu verzichten.
 Für die neue Wohnkostenhilfe und Verbesserungen bei der Wohnbeihilfe werden die Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher seitens des Landes Oberösterreich mit 20 Mio. Euro
zusätzlich unterstützt.

3. OÖ. Maßnahmen im Bereich Soziales:
Im Bereich Soziales werden die Menschen mit Beeinträchtigungen, die in derzeit geschlossenen Beschäftigungseinrichtungen tätig sind, weiterhin bezahlt. Dafür und zur Abfederung von eventuellen Liquiditätsengpässen sichert das Land OÖ in Summe 10 Millionen Euro zu.

4. OÖ. Solidaritätsfonds – Hilfe in besonderen Lebenslagen:
Der „OÖ. Solidaritätsfonds – Hilfe in besonderen Lebenslagen“ wird verdoppelt und es stehen heuer rund 3 Mio. Euro zur Verfügung. Dadurch soll eine rasche und unbürokratische Hilfe für jene Menschen angeboten werden, die sie am Dringendsten brauchen.

5. Entlastungsmaßnahmen für Gemeinden im Kinderbetreuungsbereich
Bis zu 10 Mio. Euro stehen für Entlastungsmaßnahmen für Gemeinden im Kinderbetreuungsbereich zur Verfügung.

6. Land OÖ stundet Mieten und Pachtzahlungen:
Überall dort, wo das Land OÖ als Vermieter fungiert, werden im Bedarfsfall auch Mieten und Pachtzahlungen gestundet. Dafür stellt das Land OÖ bis zu 2 Mio. Euro bereit.

7. OÖ. Härtefonds für Vereine:
Besonders hart getroffen worden sind von den Corona‐Beschränkungen auch die Vereine, unter anderem im Kultur‐ und Sportbereich: Hier konnte schon eine wichtige Hilfestellung dadurch erreicht werden, dass auch Kultur‐ und Sportvereine das neue Corona‐Kurzarbeitsmodell nutzen
können. Dafür hat sich Oberösterreich erfolgreich beim Bund eingesetzt. Darüber hinaus hat die Bundesregierung weitere Unterstützungen zugesagt. Darauf aufbauend richtet das Land OÖ einen eigenen OÖ. Härtefonds für Vereine ein. Dieser OÖ. Härtefonds für Vereine ist mit 5 Mio. Euro dotiert. Eine finanzielle Hilfe soll es für die Vereine beispielweise in dem Fall geben, wenn es durch die Absage von Veranstaltungen zu besonderen Härten kommt.

8. OÖ. Unternehmens‐Taskforce – aktive Beratung der oö. Betriebe:
Um Oberösterreichs Unternehmen in dieser schwierigen Situation auch eine individuelle Beratung zu ihren Fragen und Anliegen anbieten zu können, wurde Unternehmens‐Taskforce des Landes Oberösterreich initiiert. Als ‚schnelle Eingreiftruppe‘ sind ab heute 60 Expertinnen und Experten der oö. Standortagentur Business Upper Austria und des Oberösterreich Tourismus für eine umfassende Information der Betriebe in Oberösterreich im Einsatz.
 Die OÖ. Unternehmens‐Taskforce ist unter der Telefonnummer 0800 44 99 66 sowie unter standort@biz‐up.at erreichbar.
 Die Taskforce informiert sowohl über die Hilfen des Bundes als auch über die Unterstützungsmaßnahmen des OÖ. Standortsicherungspakets.
 Die Expertinnen und Expertinnen stehen nicht nur für Anfragen zur Verfügung, sondern kontaktieren auch aktiv Unternehmen.
 Dafür stehen 1 Mio. Euro zur Verfügung.

9. OÖ. Härtefonds für Kleinbetriebe:
Gerade Kleinbetriebe verfügen meist kaum über finanzielle Reserven. Für sie bedeutet daher die aktuelle Krise eine akute Existenzgefährdung. Der Bund hat zwar für Kleinbetriebe einen Härtefall‐Fonds und einen Corona‐ Hilfs‐Fonds eingerichtet. Für jene oö. Kleinbetriebe, die hier aber aufgrund der Kriterien des Bundes keine Unterstützungen in Anspruch nehmen können, springt das Land mit Direktzuschüssen ein. Eckpunkte zum OÖ. Härtefonds für Kleinbetriebe:
 Check aller Bundes‐Hilfen und Nachweis der Nicht‐Förderfähigkeit durch den Bund.
 Voraussetzungen sind unter anderem, dass Stundungen von Steuerzahlungen sowie
Sozialversicherungs‐Beitragszahlungen beantragt wurden.
 Förderbar sind nur tatsächlich angefallene Kosten, nicht jedoch ein Umsatzentgang.
 Die Direktzuschüsse können maximal 25 % der angefallenen Kosten oder maximal 25.000 Euro betragen.
 Dafür stehen seitens des Landes 15 Mio. Euro zur Verfügung.

10. OÖ. Corona‐Bürgschaft für Kleinbetriebe:
Gerade Kleinbetriebe leiden in der aktuellen Krise besonders unter Finanzierungsproblemen. Für sie gibt es eine eigene OÖ. Corona‐ Bürgschaft. Diese Haftungen werden zu gleichen Teilen vom Land OÖ und den Eigentümern der OÖ. Kreditgarantiegesellschaft KGG (oö. Banken und die Wirtschaftskammer OÖ) übernommen. Die OÖ. Corona‐Bürgschaft im Detail:
 OÖ. Lösung für Betriebe, die keinen Anspruch auf Bundes‐Hilfen haben (Vorgaben, Kriterien, usw.).
 Kleinbetriebe können eine Corona‐Bürgschaft in Anspruch nehmen, wenn sie eine Liquiditätssicherung im Rahmen des Corona‐Kurzarbeits‐ Modells benötigen.
 Die Corona‐Bürgschaft dient auch zur Finanzierung von Fixkosten für die Aufrechterhaltung des laufenden Betriebes in dieser Krisenzeit.
 Diese Bürgschaft ist auch insbesondere ein Unterstützungsangebot für Gründer/innen und Jungunternehmer/innen.
 Abgewickelt wird das OÖ. Corona‐Bürgschafts‐Modell über die OÖ. Kreditgarantiegesellschaft KGG gemeinsam mit der jeweiligen Hausbank.
 Es steht dafür ein Volumen von bis zu 100 Mio. Euro zur Verfügung.

11. OÖ. Landeshaftungen für Mittelstand und Großbetriebe:
Ein Unterstützungs‐Instrument, das sich in der Finanzkrise 2008/2009 sehr positiv bewährt hat, sind OÖ. Landeshaftungen für den Mittelstand und für Großbetriebe. Dabei gilt:
 Die betreffenden Unternehmen dürfen sich vor der Corona‐Krise nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden haben und müssen eine positive Fortbestandsprognose aufweisen.
 Die Haftungen dürfen höchstens 80 % des Kreditvolumens abdecken und nur neue Kredite aufgrund der Krise betreffen.
 Es muss Sicherheiten zugunsten des Landes sowie ein marktübliches Haftungsentgelt geben.
 Über die Vergabe der Landeshaftungen entscheidet ein „Wirtschaftsbeirat“ mit externen Experten wie Wirtschaftsprüfern.
 Dafür steht ein Volumen von bis zu 300 Mio. Euro zur Verfügung.

12. OÖ. Tourismuspaket:
„Die Tourismuswirtschaft zählt zu jenen Branchen, die in Oberösterreich am Härtesten von den Corona‐Auswirkungen betroffen sind. Daher haben wir eigenes OÖ. Tourismuspaket geschnürt. Denn auch hier gilt, wir wollen die Existenz der Betriebe in Oberösterreich absichern und die Menschen in Beschäftigung halten. Gerade Tourismusbetriebe sollten Kündigungen vermeiden und statt dessen das Corona‐Kurzarbeitsmodell der Bundesregierung nutzen. Denn Hotellerie und Gastronomie waren vor der Corona‐Krise besonders vom Fachkräftebedarf betroffen, daher sind sie auch darauf angewiesen, nach der Krise mit ihren bewährten und eingespielten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wieder neu durchstarten zu können. Das OÖ. Tourismuspaket umfasst folgenden Maßnahmen:
ÖHT‐Zinsen werden vom Land OÖ übernommen:
o Aufgrund der Corona‐Krise bietet die Österreichische Hotel‐ und Tourismusbank (ÖHT) an, alle für das Kalenderjahr 2020 vorgesehenen Kapitaltilgungen der TOP‐Tourismuskredite auszusetzen.
o Für neue Überbrückungskredite durch die Österreichische Hotelund Tourismusbank (ÖHT) übernimmt das Land OÖ bis Ende 2021 für Tourismusbetriebe die Zinsen.
o Die Bearbeitungskosten und Haftungsprovision für diese Überbrückungskredite werden vom Tourismusministerium übernommen.
Befreiung vom Tourismusbeitrag (Interessentenbeitrag) 2020 – Land OÖ ersetzt TVBs diese Einnahmen:
o In den 215 Tourismusgemeinden Oberösterreichs wird rund 29.000
Betrieben – vom Friseur über Bäcker und Fleischer über Gastronomie und Hotellerie bis hin zu Handel und freien Berufen – für heuer die Bezahlung der Tourismusbeiträge (Interessentenbeiträge) erlassen.
o Das führt zu einer breiten Entlastung der Betriebe in Höhe von 10,5 Mio. Euro insgesamt.
o Die 20 oö. Tourismusverbände, für die die Tourismusbeiträge eingehoben werden, erhalten diesen Betrag vom Land OÖ ersetzt, um für ihre Werbe‐Aktivitäten nach der Krise entsprechende
finanzielle Ressourcen zur Verfügung zu haben.
o In vielen Tourismusverbänden fließt ein Teil der Mittel auch in eigene Budgets für Ortsmarketing. Durch den Ersatz der Tourismusbeiträge durch das Land bleiben auch die Aktivitäten der Gemeinden im Bereich Ortsmarketing gesichert.
 Dafür steht insgesamt ein Volumen von 18. Mio. Euro zur Verfügung.

13. OÖ. Arbeitsmarktpaket:
Oberstes Ziel in der aktuellen Corona‐Krise ist natürlich die Absicherung der Betriebe und damit der Arbeitsplätze in Oberösterreich, nicht zuletzt durch das Corona‐Kurzarbeitsmodell der Bundesregierung. Auch wenn bereits viele Unternehmen diese Kurzarbeit angemeldet haben, gibt es aktuell in unserem Bundesland so wie auch in den anderen Bundesländern einen historischen Höchststand an Arbeitslosen. Zur Unterstützung der Arbeitssuchenden haben wir ein eigenes OÖ. Arbeitsmarkt geschnürt. Das OÖ. Arbeitsmarktpaket des Landes umfasst unter anderem finanzielle Unterstützungen für folgende Maßnahmen:
Insolvenzstiftungen: Für Arbeitssuchende, die aufgrund der Insolvenz ihres Arbeitgebers ihren Job verloren haben, gibt es unter anderem Ausund Weiterbildungsmaßnahmen, die die Jobsuche erleichtern sollen. Erfolgreiche Insolvenzstiftungen in Oberösterreich in den vergangenen Jahren gab es für die Unternehmen kb‐Offset, Ring, Alpine, Doubrava und Dayli.
Implacement‐Stiftungen: Diese bieten Unternehmen die Möglichkeit, die Qualifizierung der von ihnen benötigten Fachkräfte aktiv mitzugestalten. Arbeitssuchende, die diese Ausbildung absolviert haben, können dann direkt vom Unternehmen übernommen werden.
Outplacement‐Stiftungen: Arbeitsstiftung von Unternehmen, die aus wirtschaftlichen Gründen einen größeren Personalabbau vornehmen müssen. Diese Arbeitssuchenden erhalten Aus‐ und Weiterbildungen, die bei der Jobsuche helfen sollen.
Arbeitsplatznahe Qualifizierungen (Aqua): Arbeitssuchende erhalten hier eine Qualifizierung mit einem gesicherten Jobeinstieg nach Abschluss der Ausbildung. Zugleich erhalten Unternehmen mit Fachkräftebedarf die Möglichkeit, Fachkräfte gezielt nach ihrem Bedarf
auszubilden.
Ein weiterer Schwerpunkt des OÖ. Arbeitsmarktpakets: Aufgrund der Corona‐Krise ist die Sicherstellung von Arbeitskräften für wichtige Bereiche unserer Lebensmittelversorgung. Durch die Grenzschließungen fehlen beispielsweise bei den Erntehelfern oder in Schlachtbetrieben ausländische Arbeitskräfte. Hier werden wir – entsprechend dem aktuellen Motto ‚Miteinander Oberösterreich‘ – eine eigene Kampagne starten, um die Lebensmittelproduktion in OÖ
abzusichern. Ziel der Kampagne ist es, insbesondere:
o Arbeitslose als Erntehelfer anzuwerben
o Asylwerber für den Einsatz als Erntehelfer zu gewinnen
o Mitarbeiter aus der Gastronomie für die Beschäftigung in Betrieben zur Lebensmittelproduktion zu vermitteln
 Dafür werden seitens des Landes OÖ insgesamt 7 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.

14. OÖ. Start‐up‐Paket:
Unsere Start‐ups sind mit neuen und innovativen Produkten, Geschäftsmodellen und Dienstleistungen eine wichtige Bereicherung und Belebung des Wirtschaftsstandortes OÖ. Zugleich verfügen sie aber in ihrer Startphase meist kaum über finanzielle Reserven. Darum haben wir zur Existenzsicherung dieser Unternehmensgründungen ein eigenes OÖ. Startup‐ Paket geschnürt. Dieses OÖ. Paket für Start‐ups umfasst:
 Eine spezielle Service‐Offensive durch den Landes‐Inkubator tech2b zur Stabilisierung von Start‐ups.
 Die Stundung aushaftender Gründerdarlehen durch tech2b.
 Haftungsübernahmen für Start‐ups in OÖ durch die KGG.
 Insgesamt steht dafür ein Volumen von 4 Mio. Euro zur Verfügung.

15. OÖ. Digitalisierungspaket:
Gerade in der aktuellen Corona‐Krise erweisen sich Onlineshops als Chance für heimische Betriebe, ihre Waren und Dienstleistungen trotz der Beschränkungen der Bundesregierung weiterhin anzubieten und zu verkaufen. Derartige digitale Geschäftsmodelle sollen gefördert werden. Das OÖ. Digitalisierungspaket bietet unter anderem:
 Unterstützung von oö. Betrieben beim Aufbau digitaler Vertriebsformen.
 Unterstützungen für Unternehmen beim Einstieg in die Digitalisierung generell.
 Eine spezielle Förderung für die Zusammenarbeit von Betrieben bei der Erarbeitung von neuen digitalen Dienstleistungen.
 Dafür steht ein Volumen von 5 Mio. Euro zur Verfügung.

„Wir lassen keine Oberösterreicherin und keinen Oberösterreicher in dieser schwierigen Zeit
alleine. Wir setzen alles daran, die Gesundheit der Menschen zu erhalten und möglichst viele
Menschenleben zu retten. Darüber hinaus unterstützen wir in allen Bereiche, vom
Arbeitsmarkt und der Wirtschaft über Gesundheit, Soziales und Bildung bis hin zu Kultur und
Sport“, bekräftigen Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer, Landeshauptmann‐Stellvertreter
Dr. Manfred Haimbuchner und Wirtschafts‐Landesrat Markus Achleitner.

Das 38‐Milliarden‐Euro‐Hilfspaket des Bundes im Detail:

Corona‐Kurzarbeits‐Modell:
Um Arbeitsplätze zu sichern und Kündigungen zu verhindern, hat die Bundesregierung ein neues Corona‐Kurzarbeitsmodell vorgelegt, das sehr attraktive Bedingungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bietet und unbürokratisch in Anspruch genommen werden kann. Mit dem neuen
Kurzarbeitsmodell – dessen Dotierung von ursprünglich 400 Millionen Euro auf jetzt sogar 3 Milliarden Euro erhöht worden ist ‐ sollen möglichst viele Arbeitnehmer (auch Lehrlinge und Geschäftsführer) in der Beschäftigung gehalten werden:
 Die Sozialversicherungsbeiträge des Dienstgebers werden ab dem ersten Monat vom AMS übernommen.
 Die gekürzte Normalarbeitszeit muss nur im Durchschnitt des Durchrechnungszeitraumes zwischen 10 und 90 Prozent liegen – damit kann ein Arbeitnehmer sogar 11 von 13 Wochen mit 80 bis 90 % des Nettoentgelts zu Hause bleiben und muss nur in den beiden letzten Wochen wieder tätig sein.
 Der Arbeitgeber bezahlt nur die Lohnkosten für die Zeit, in der tatsächlich gearbeitet wird (mindestens 10 %).
 Eine Sozialpartnervereinbarung dazu wird innerhalb von 48 Stunden ermöglicht.
 Die Förderdauer beträgt drei Monate, bei Bedarf ist eine Verlängerung auf weitere drei Monate möglich.
 Weil das Kurzarbeitsgeld immer erst im Nachhinein ausbezahlt wird, werden von den Banken für die Zeit dazwischen unbürokratische Überbrückungskredite gewährt. Sobald ein Unternehmen den Kurzarbeitsantrag bei seiner Hausbank vorlegt, erhält es von ihr einen Betriebsmittelkredit. Damit ist die Vorfinanzierung des Kurzarbeitsgeldes gesichert.

Härtefall‐Fonds:

Zur Schaffung eines Sicherheitsnetzes für Härtefälle bei Ein‐Personen‐ Unternehmen (EPU) und Kleinstbetriebe, insbesondere auch kleine Familienbetriebe, gibt es einen eigenen Härtefall‐Fonds. Dieser Härtefall‐Fonds ist in zwei Phasen aufgeteilt:
 Eine Soforthilfephase mit rascher, erster Auszahlung und eine zweite Phase, in der das verlorene Einkommen von bis zu drei Monaten ausgeglichen wird.
 Die Auszahlungen für Phase 1 betragen von 500 bis 1.000 Euro, in Phase 2 werden bis zu 6.000 Euro ausbezahlt.
 Vergeben werden Direktunterstützungen, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
 Dieser Härtefall‐Fonds des Bundes wird über die Wirtschaftskammer Österreich abgewickelt.

Liquiditätsmaßnahmen – Garantien & Haftungen für Kreditsicherungen:

Zur Absicherung der Existenz von Unternehmen, deren Geschäftsgrundlage weggebrochen ist, bietet die Bundesregierung verschiedene Haftungsinstrumente für die Finanzierung von
Betriebsmitteln an:
 Für die Tourismusbetriebe steht die Österreichische Hotel‐ und Tourismusbank (ÖHT) zur Verfügung.
 Exportierende Unternehmen können einen Kreditrahmen bei der Österreichischen Kontrollbank (OeKB) beantragen.
 Für alle übrigen Bereiche der Wirtschaft, inklusive der Freien Berufe, gibt es Haftungen des Austria Wirtschaftsservice (AWS).

Corona‐Hilfs‐Fonds:
Mit dem Corona‐Hilfs‐Fonds will die Bundesregierung Betrieben helfen, die aufgrund der Corona‐Krise gravierende Liquiditätsengpässe haben und dadurch um das wirtschaftliche Überleben kämpfen. Der Corona‐Hilfs‐Fonds richtet sich konkret an:
 Unternehmen und Branchen, die durch Maßnahmen wie Betretungsverbote, Reisebeschränkungen oder Versammlungsbeschränkungen besonders betroffen sind.
 Unternehmen, die in Folge der Corona Krise mit großen Umsatzeinbußen und der Gefährdung ihrer Geschäftsgrundlage konfrontiert sind. Der Corona‐Hilfs‐Fonds verfügt über ein Volumen von 15 Milliarden Euro und wird über die neugegründete COFAG – Covid‐19 Finanzierungsagentur,
gemeinsam mit AWS, ÖHT und OeKB abgewickelt. Zentrale Anlaufstelle ist die jeweilige Hausbank.

Der Corona‐Hilfs‐Fonds besteht aus zwei unterschiedlichen Maßnahmen für von der Corona‐Krise und den Maßnahmen zur Bekämpfung des Virus betroffenen Unternehmen:

 Garantie der Republik mit jetzt neu mit bis zu 100 % Haftung für die Kreditsumme (hier wurde eine Ausnahme bei der EU erreicht)
 Zuschuss für bis zu 75 % von bestimmten Betriebskosten. Diese umfassen auch verderbliche und saisonale Ware, sofern diese um zumindest 50 Prozent abgewertet wird.

Stundung von Steuern und Beiträgen an die Gesundheitskasse:

Zur Erhaltung der Liquidität bieten sowohl das Finanzamt als auch die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) die Möglichkeit zur Herabsetzung von Vorauszahlungen sowie zur Stundung von bereits fälligen Beiträgen und Steuern an.

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