LR Podgorschek blickt auf eine spannende Zeit als Landesrat zurück

LR Podgorschek: Dank gilt allen Begleiter/innen und Weggefährten seines Ressorts 

 

„Ich blicke auf eine spannende und schöne Zeit als Mitglied der Oö. Landesregierung zurück. Es waren viele Eindrücke, Erlebnisse und Situationen, die ich erleben durfte“, so Landesrat Elmar Podgorschek an seinem letzten Tag als Sicherheits-Landesrat.

 

„Wir haben in den letzten Jahren vieles für unser schönes Oberösterreich umgesetzt und konnten in vielen Bereichen wichtige Schritte für die kommenden Jahre setzen. Ich bedanke mich bei allen Wegbegleiterinnen und Wegbegleitern für die stets konstruktive Arbeit. Vor allem bedanke ich mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abteilungen für die hervorragende Zusammenarbeit. Auch dem oberösterreichischen Landesfeuerwehrverband sowie allen Einsatzorganisationen danke ich für die wunderbare Zusammenarbeit. Es war mir immer wichtig, mit allen auf Augenhöhe und freundschaftlicher Basis für unser Oberösterreich zu arbeiten. Durch dieses konstruktive Miteinander konnte ich nicht nur viele Erfahrungen, sondern auch Freundschaften gewinnen. Natürlich bedanke ich mich auch bei meiner Familie, die nicht nur Verständnis für meine zeitaufwändige Tätigkeit aufbrachte, sondern mir auch den notwendigen Rückhalt gegeben hat“, blickt Landesrat Podgorschek mit Stolz auf die letzten Jahre zurück.

 

„Meinem Nachfolger KommR Ing. Wolfgang Klinger wünsche ich für die bevorstehende Aufgabe alles Gute und viel Erfolg. Wolfgang ist ein absolut würdiger und geeigneter Mann für diese verantwortungsvolle Position. Ich bin fest davon überzeugt, dass er die bevorstehenden Aufgaben mit Bravour meistern wird“, so Landesrat Podgorschek abschließend.

 

Die Bilanz der vergangenen Jahre im Ressort von Landesrat Podgorschek ist jedenfalls lange und kann sich durchaus sehen lassen. Unten stehend nur einige wichtige Themenbereiche:

 

Änderung der Förderungsrichtlinien Siedlungswasserwirtschaft

 

Die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung ist ein ganz zentraler Bereich der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger in Oberösterreich und wird immer mehr zum Standortfaktor für die Gemeinden. Grundlage dafür stellen die Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich für Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft – Trinkwasser und Abwasser dar. In den letzten Jahren gab es für die Bereiche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung getrennte Förderungsrichtlinien. Nicht zuletzt auch um die Abwicklung für die Gemeinden und Verbände zu erleichtern, wurden die beiden Bereiche zu einer einheitlichen Förderungsrichtlinie zusammengefasst.

 

Als neue Basis zur Ermittlung der Höhe der Fördersätze Neu wird nunmehr auf die Investitionskraft der Gemeinden abgestellt. Durch diese Änderung der Förderungsgrundlage wurde eine deutliche Vereinfachung in der Abwicklung geschaffen. Unter anderem ist es möglich, Projektwerbern schneller und leichter über die Höhe ihres Förderungssatzes Auskunft zu geben, auch erhalten mehr Gemeinden als bisher eine Förderungszusage.

 

Eine besondere Wertschätzung der ehrenamtlichen Tätigkeit der vielen Wassergenossenschaften im Land erfolgt dahingehend, dass die Fördersätze für Genossenschaften allgemein angehoben wurden sowie kleineren Genossenschaften sowohl im Abwasserbereich als auch bei der Wasserversorgung die Höchstfördersätze gewährt werden.

 

EU-Trinkwasserrichtlinie entschärft

 

Die von der EU geplante, existenzbedrohende Steigerung bei den Untersuchungshäufigkeiten für kleine Wasserversorger konnte durch den immensen Druck aus Oberösterreich verhindert werden. Werden derzeit in OÖ zwischen 800.000 und einer Million Euro pro Jahr in Qualitätskontrollen investiert, hätte der Entwurf der Kommission unglaubliche Kosten von 45 bis 80 Mio. Euro hervorgerufen. Dies hätte bis zu 900 Euro an jährlichen Mehrkosten für viele oberösterreichische Haushalte bedeutet, ohne die Qualität des Trinkwassers zu steigern.

 

Wildbach- und Lawinenverbauung

 

Die österreichische Landschaft ist geprägt von Mittel- und Hochgebirge, weshalb Hochwässer, Muren, Rutschungen, Steinschläge und Lawinen ein hohes Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung, ihren Lebens-, Siedlungs- und Wirtschaftsraum und Infrastruktur darstellen. Die Wildbach- und Lawinenverbauung erfasst und analysiert in ihren jeweiligen Einzugsgebieten drohende Gefahren und erarbeitet in unzähligen Projekten passende Schutzmaßnahmen.

 

Zum Zeitpunkt der Übernahme des Ressorts war die WLV finanziell beinahe handlungsunfähig. Um unsere Bürgerinnen und Bürger vor den drohenden Naturgefahren schützen zu können, erfolgte eine Konsolidierung sowie die langersehnte Aufstockung des Budgets, dank welcher die Fachexperten der WLV wieder an der Verwirklichung unzähliger wichtiger Schutzprojekte arbeiten können.

 

Im Verlauf der vergangenen 3 Jahre wurde auf mehreren hundert Baustellen gearbeitet und eine Gesamtsumme von über 50 Mio. Euro investiert. Allein im Hinblick auf den Lawinenschutz kann die WLV im gesamten Bundesland Oberösterreich 1.230 Lawinenschutzbauwerke verzeichnen, allein im Bezirk Gmunden knapp 900.

 

Hochwasserschutz

 

Seit dem Hochwasser 2013 wurden insgesamt 300 Mio. Euro in den Schutz der Bevölkerung vor zukünftigen Hochwässern investiert. Wie wichtig solche Investitionen sind, zeigt sich am Beispiel des Machland-Dammes, welcher beim Hochwasser 2013 Schäden in Höhe von rund 500 Mio. Euro verhinderte.

 

Weitere noch in Planung beziehungsweise im Bau befindliche Projekte sind zum Beispiel das Projekt Hochwasserschutz Eferdinger Becken, das als eines der großflächigsten Hochwasserschutzprojekte des Landes gilt, sowie das Rückhaltebecken Krems-Au, das Obere Donautal und der Hochwasserschutz Obere Traun. Mit der Umsetzung der Hochwasserschutzprojekte geht häufig auch eine ökologische Aufwertung des Gebietes einher.

 

Staatsbürgerschaft

 

Mit 1. September 2018 wurde die rechtmäßige und ununterbrochene Aufenthaltszeit im Bundesgebiet für Asylberechtigte von sechs auf zehn Jahre angehoben. Die Ungleichbehandlung zwischen Asylberechtigten und anderen Zuwanderern wurde somit aus dem Weg geräumt.

 

Gemeindeaufsicht NEU

 

Wesentliche Änderungen gibt es im Aufsichtsrecht. Die Aufsichtsbeschwerde und die Ersatzvornahme wurden präzisiert und die Belehrung als Aufsichtsmittel aufgenommen.

 

Aufsichtsbeschwerde

Es werden nur noch Beschwerden über die Amtsführung von Gemeindeorganen behandelt, die schriftlich bei der Aufsichtsbehörde einzubringen sind. Das betroffene Organ bzw. dessen Mitglied ist im Wege des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin in Kenntnis zu setzen und hat die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme. Die Aufsichtsbehörde beurteilt, ob durch das Handeln Gesetze oder Verordnungen verletzt wurden. Die Beantwortung der Aufsichtsbeschwerde soll innerhalb von sechs Monaten erfolgen und ist dem Gemeinderat in der nächstfolgenden Sitzung zur Kenntnis zu bringen.

 

Angelegenheiten, die aufgrund einer Aufsichtsbeschwerde desselben Beschwerdeführers bereits erledigt wurden oder Angelegenheiten, die einer aufsichtsbehördlichen Genehmigung bedürfen oder Angelegenheiten, die Gegenstand eines anhängigen bzw. abgeschlossenen gerichtlichen Verfahrens sind, werden künftig nicht mehr behandelt.

 

Belehrung

Verletzt die Gemeinde bei der Besorgung des eigenen Wirkungsbereichs Gesetze oder Verordnungen, überschreitet den Wirkungsbereich oder erfüllt die gesetzlich obliegenden Aufgaben nicht, kann die Aufsichtsbehörde mit Bescheid feststellen, wie rechtmäßig vorzugehen ist. Der Bürgermeister/die Bürgermeisterin hat den Bescheid jenem Organ, dem der Rechtsverstoß anzulasten ist, ehestmöglich zur Kenntnis zu bringen. Ebenso ist der Gemeinderat in der nächsten Sitzung zu informieren.

Dies ist eine Art „gelbe Karte“, somit können eingriffsintensivere Aufsichtsmittel im Optimalfall vermieden werden. Nach erteilter Belehrung ist bei Rechtsverstößen gleicher Art von einer Wissentlichkeit nach § 302 StGB (Amtsmissbrauch) auszugehen. Damit besteht eine Anzeigepflicht nach § 78 StPO.

 

Ersatzvornahme

Die Ersatzvornahme ist ein bescheidmäßiger Auftrag zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben binnen angemessener Frist. Erst nach ungenützter Frist oder bei Gefahr in Verzug kann die Aufsichtsbehörde eine Sitzung des Gemeinderats einberufen und anberaumen. Zur Sitzung des Gemeinderats, die aufgrund eines Verlangens der Aufsichtsbehörde vom Bürgermeister/der Bürgermeisterin oder durch die Aufsichtsbehörde einberufen werden, kann ein Vertreter/eine Vertreterin der Aufsichtsbehörde mit beratender Stimme entsendet werden.

 

Gemeindeprüfung NEU

 

Die Neuausrichtung der Gemeindeprüfung NEU ist seit September 2018 in Umsetzung. Die Prüfgruppe, bestehend aus 10 vollbeschäftigten Prüferinnen und Prüfern, ist auf vier Bezirkshauptmannschaften aufgeteilt und führt in ganz Oberösterreich jährlich mindestens 40 Gebarungsprüfungen durch.

 

Im Zuge dieser Neuausrichtung gab es auch Neuerungen in Bezug auf die Prüfungsberichte. Seit Jänner 2019 wird dem Bürgermeister/der Bürgermeisterin ein vorläufiger Prüfungsbericht übermittelt, welcher in einer Schlusspräsentation vom Prüforgan präsentiert wird. Dieser Präsentationstermin wird binnen vier Wochen ab Zusendung abgehalten, zu welchem der Bürgermeister die Fraktionsobleute einzuladen hat. Anschließend gibt es für den Bürgermeister/die Bürgermeisterin eine 4-wöchige Frist, eine Stellungnahme abzugeben, welche dem vorläufigen Prüfungsbericht angeschlossen wird. Der endgültige Prüfungsbericht wird innerhalb von vier Wochen an den Bürgermeister/an die Bürgermeisterin zur Vorlage an den Gemeinderat übermittelt. In der darauffolgenden Gemeinderatssitzung ist dieser unter einem eigenen Tagesordnungspunkt zu behandeln. Nach der Behandlung im Gemeinderat wird der Bericht an den Prüfungs- bzw. Kontrollausschuss zur weiteren Umsetzung zugewiesen. Bis zur Veröffentlichung im Internet und der Behandlung im Gemeinderat ist der Bericht als vertraulich zu behandeln.

 

Feuerwehren, Einsatzorganisationen und Katastrophenschutz

 

Am 30. November 2018 fand eine länderübergreifende Landeskatastrophenschutzübung mit den Bundesländern Oberösterreich, Niederösterreich und Wien statt. Übungsannahme war eine Hochwasser-Katastrophe, schlimmer als jene im Jahr 2013.

 

Das Drehbuch für die „Stabsrahmenübung mit Echteinlagen“ sah hunderte Szenarien – vom Errichten mobiler Dämme, bis zu Evakuierungen oder zum Zugunglück – vor. Diese Szenarien wurden dabei teilweise virtuell, teilweise real durchgespielt. Alleine in Oberösterreich waren knapp 500 Einsatzkräfte und Mitarbeiter in den Bezirkshauptmannschaften (Donauanrainerbezirke) bzw. im Landhaus in Linz im Einsatz – österreichweit waren es rund 1.100 Personen, die an der Übung teilnahmen.

 

Viele Erkenntnisse für den Echteinsatz konnten gewonnen werden. Die Verantwortung aller Beteiligten wurde wahrgenommen und die Zusammenarbeit zwischen allen teilnehmenden Organisationen funktionierte hervorragend.

 

Die Feuerwehren des Landes Oberösterreich und sämtliche anderen Einsatzorganisationen wurden laufend durch diverse Förderungen unterstützt. Die Unterstützungen für Feuerwehren und Einsatzorganisationen reichen von Gerätschaften für Unwettereinsätze und den Katastrophenhilfsdienst bis hin zu Anschaffungen im Jugendbereich, der Einsatzbekleidung für die Bergrettung, oder Einsatzboote für die Wasserrettung.

 

Durch die Gemeindefinanzierung NEU war es notwendig, auch das Förderwesen für Feuerwehrfahrzeuge (Großfahrzeuge) zu adaptieren. Gemeinsam mit dem OÖLFV – welcher die von LR Podgorschek dafür zur Verfügung gestellten Fördergelder verwaltet – wurde beschlossen, das Förderwesen an die Gemeindefinanzierung anzugleichen. Als neue Errungenschaft wurde die Pflichtausrüstung in die Förderung aufgenommen, welche bis dato nicht gefördert wurde.

 

Aufgrund des Oö. Feuerwehrgesetzes von 2015 muss für jede Gemeinde in Oberösterreich eine Gefahrenabwehr- und Entwicklungsplanung (GEP) durchgeführt werden. Bei der Gefahrenabwehr- und Entwicklungsplanung wird eine Art „Gefahrenanalyse“ der Gemeinde durchgeführt, um aufgrund von besonderen Gefahren oder Gegebenheiten innerhalb einer Gemeinde einen zusätzlichen Bedarf zu der in der Oö. Feuerwehr-Ausrüstung- und Planungsverordnung festgelegten Mindestausrüstung an Fahrzeugen bzw. Ausrüstung festzustellen.

 

Digitalfunk BOS – Funksystem für Behörden und Organisationen mit Sicherhautsaufgaben

 

Das Projekt „Digitalfunk“ befindet sich derzeit in der Errichtungs- und Umsetzungsphase. Für das Jahr 2019 werden dafür über 11 Millionen Euro aufgebracht. LR Podgorschek hat sich gemeinsam mit den Gemeinde-Ressorts darauf geeinigt, dass die Kosten für die Erstausstattungen der Endgeräte (Geräte inkl. Akku und Ladestationen und Programmierpauschale) für die Feuerwehren übernommen werden. Die Kosten für die Endgeräte werden sich bis 2022 auf ca. 4,7 Millionen Euro belaufen.

 

Zivilschutz OÖ

 

Die Steuerungsgruppe des Netzwerkes „Sicheres OÖ“ tagte am 1. Februar 2016 zum ersten Mal unter dem Vorsitz von Landesrat Podgorschek. In dieser Sitzung, bei der alle namhaften Einsatz- und Rettungsorganisationen vertreten waren, wurde beschlossen, das Thema „Blackout“ weiter zu behandeln. Im Zuge dessen wurde eine neue Arbeitsgruppe installiert, die sich intensiv mit diesem Thema auseinandersetzt. Auch drei Jahre später ist das Thema „Blackout“ das Hauptthema des Netzwerkes „Sicheres OÖ“. Viele Vorschläge und Erkenntnisse konnten in den letzten Jahren – auch in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und den Gemeinden bzw. Bezirkshauptmannschaften – erarbeitet werden.

 

Ein Landessicherheitstag für Schulen –  an dem über 1000 Schülerinnen und Schüler teilnahmen – wurde im Jahr 2017 zum ersten Mal ins Leben gerufen und fand 2018 seine Fortsetzung. Bei dem Landessicherheitstag werden den Jugendlichen unter anderem die Wichtigkeit des Ersthelfers, das Thema der Eigenvorsorge, mögliche Gefahrensituationen und das richtige Verhalten in Notfällen vor Augen geführt. Die im Netzwerk vertretenen (Einsatz-)Organisationen haben beim Landessicherheitstag auch die Möglichkeit sich selbst vorzustellen und den Jugendlichen ihre Tätigkeiten näher zu bringen.

 

Auch die Wichtigkeit der Eigenvorsorge wird der Bevölkerung gemeinsam mit dem OÖ Zivilschutzverband durch verschiedenste Tätigkeiten und Veranstaltungen immer wieder in Erinnerung gerufen.

 

Verwaltungspolizei

 

Beim Oö. Polizeistrafgesetz wurden jene rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, die es den Gemeinden und Statutarstädten ermöglicht, Gemeindewachkörper bzw. besondere Aufsichtsorgane mit mehr Vollziehungs- und Kontrollaufgaben zu betrauen, etwa bei ortspolizeilichen Verordnungen.

 

Durch die Übertragungsmöglichkeit gewisser Vollzugsaufgaben kommt es zu einer Entlastung der Bundespolizei.  

 

Beim Thema Jugendschutz wurde der eingeschlagene Weg beibehalten und einer Ausweitung der Ausgehzeiten nicht zugestimmt. LR Podgorschek war nicht davon überzeugt, dass ein ständiges Mehr gut für die gesunde Entwicklung unserer Jugend ist.

Daher wurde das Rauchverbot für Unter-18-Jährige, in Abstimmung mit den übrigen Bundesländern, beschlossen.

 

Nicht jedoch gefolgt wurde dem Weg der Bundesländer, der es erlaubt, dass sich Unter-14-Jährige bis 23 Uhr, Unter-16-Jährige bis 01 Uhr alleine auf öffentlichen Plätzen aufhalten können.

 

Glücksspiel

 

Auch hier wurde ein begonnener Weg gegen die „organisierten“ Strukturen konsequent weitergeführt.

 

Seit 2015 wurden jährlich zwischen 700-1000 illegale Geräte in Oberösterreich beschlagnahmt.

 

Um die Bürgerinnen und Bürger zu sensibilisieren, wurde eine Kampagne gestartet, die auf die Gefährlichkeit aufmerksam machte und über die Gefahren aufklären sollte:

 

„SPÜ DI NED – Aktion Sicherheit gegen illegales Glücksspiel!“

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