Urteil Drahtfalle im Innviertel

Der Jäger aus dem Bezirk Braunau, der einen Draht über einen Waldweg gespannt hatte, hat bei der Verhandlung am Dienstag  eine Geld- und eine bedingte Haftstrafe ausgefasst. Das Seil hatte er aufgehängt, weil Rad- und Mopedfahrer das Wild verscheucht hätten.

Der Jäger ist geständig. Er habe wissen wollen, wer die Störenfriede seien. Deshalb habe der 47-Jährige eine Wildkamera in Stellung gebracht. Damit die Fotos gelingen, sollten die Fahrer anhalten. Deshalb spannte er einen Draht über den Waldweg und legte davor und danach Äste auf. 

Der Staatsanwalt hielt fest, dass die Sache auch tödlich ausgehen hätte können und forderte eine abschreckende Strafe. Er wurde wegen versuchter schwerer Körperverletzung Dienstagnachmittag in einem Prozess im Landesgericht Ried im Innkreis zu 2.000 Euro unbedingt und sechs Monaten bedingt verurteilt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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