Verkehrsregelung zu Allerheiligen Stadt Braunau

Geänderte Verkehrsführung beim Friedhof Braunau am Inn  in der Zeit um Allerheiligen.

Aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens im Bereich des Friedhofs gilt von 30. Oktober bis 2. November (jeweils von 10 bis 16 Uhr) eine geänderte Verkehrsführung.

Der Abschnitt der Friedhofstraße zwischen Max Fink- und Adalbert Stifter-Straße wird zur Einbahn stadtauswärts erklärt. Am 1. November ist diese Regelung erweitert auf die Osternberger Straße bis zur Kreuzung Michaelistraße und gilt von 8 bis 18 Uhr.

Im Nizefeldweg gilt ebenfalls eine Einbahnregelung stadtauswärts, um das Parken am Fahrbahnrand zu ermöglichen. Am Teilstück der Friedhof- bzw. Osternberger Straße zwischen Adalbert Stifter-Straße und Gärtnerei Ober ist das Halten und Parken verboten.

Natürlich wird eine entsprechende Beschilderung vor Ort auf die Verkehrsmaßnahmen hinweisen.

 (Foto: Stadt Braunau)

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