Verschärfung der Strafen für Schummeln bei Fahrprüfung

Schluss mit Betrug!

Verschärfung der Strafen für Schummeln bei Fahrprüfung. Eine Sperrfrist von neun Monaten ist vorgesehen.

 

Wie von Infrastruktur-Landesrat Mag. Günther Steinkellner aufgezeigt, kommt es vermehrt zu Betrugsversuchen bei Führerscheinprüfungen. Für Aufsehen sorgte im September ein vereitelter Betrugsfall  im Bezirk Braunau. Hier wurde beim theoretischen Prüfungsteil versucht, die richtigen Antworten mit Hilfe einer Spionage-Ausrüstung zu erschwindeln.

 

„Für das in jüngster Zeit im Zunehmen begriffene Schummeln mit technischen Hilfsmitteln wie Knopflochkameras oder Kopfhörer im Ohr ist künftig eine Sperrfrist für die Ablegung der Fahrprüfung von neun Monaten vorgesehen“, erklärt Verkehrsminister Ing. Norbert Hofer.

 

„Ich habe unmittelbar nach Bekanntwerden derartiger Betrugsversuche beim zuständigen Bundesminister Ing. Norbert Hofer eine Anpassung des Führerscheingesetztes vorgeschlagen. Diese wurde in den neuen Gesetzesentwurf eingearbeitet und stellt eine adäquate und gerechte Maßnahme dar, welche die Sicherheit auf unseren Straßen gleichzeitig fördert“, ist Landesrat Steinkellner überzeugt.

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