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Juni 22, 2017

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    1. Der Kunde haftet für die Erfüllung der Verpflichtungen aus diesen Geschäftsbedingungen auch dann, wenn Bildmaterial von ihm an Dritte weitergegeben wird, wenn Bildmaterial auf seinen Wunsch an einen Dritten gesandt wird oder wenn Rechnungen auf Wunsch direkt an einen Dritten ausgestellt werden. Dies gilt auch für missbräuchliche Nutzung der Login-Daten des Kunden durch unberechtigte Dritte. Die Haftung umfasst alle Ansprüche aufgrund von Nutzung, Überschreitung der Rückgabefristen, Blockierung, Verlust und Beschädigung von Bildmaterial sowie Verletzung exklusiver Nutzungsvereinbarungen.

 

    1. Unsere Angebote sind freibleibend. Bildlieferungen erfolgen nur zur Ansicht und beinhalten keinesfalls eine stillschweigende Nutzungsgenehmigung.

 

    1. Nutzungsrechte, Honorare, Verfügungsbeschränkungen 1. Jegliche Nutzung unseres Bildmaterials bedingt unsere ausdrückliche Nutzungsgenehmigung und ist – falls nicht anders schriftlich vereinbart – honorarpflichtig. Eine Nutzung ist jede über die Ansicht hinausgehende Verwendung. Dazu gehört jeder Abdruck, jede erdenkliche Art der Verbreitung und Veröffentlichung (auch Internet), jede Vervielfältigung, Kopie, digitale Speicherung, aber auch die Verwendung als Vorlage für grafische Gestaltungen oder nachgestellte Fotos, die Verwendung für Layout- und Kundenpräsentation sowie die Verwendung von Bildteilen, auch wenn diese mittels Montage oder Bildbearbeitung Bestandteil eines neuen Bildwerks werden.

 

    1. Nutzungsrechte werden nur in dem Umfang übertragen, wie sie dem Urheber zustehen. Durch die Nutzungsbewilligung erwirbt der Kunde weder Eigentums- noch Urheber- noch Werknutzungsrechte am Bildmaterial. Nutzungshonorare sind vor Verwendung zu vereinbaren und richten sich nach Verwendungsart, Auflagenhöhe, Abbildungsgröße, Marktwert des Urhebers und Exklusivität des Bildinhalts. Sie gelten – falls nicht ausdrücklich anders schriftlich festgehalten – nur für eine einmalige Nutzung laut angegebenem Verwendungszweck für eine einzige Platzierung, nur für die erste Auflage und nur für das – vereinbarte – Land. Jede weitergehende Verwendung – auch zusätzliche Nutzung in elektronischen Medien CD, INTERNET) – bedarf unserer vorherigen Zustimmung und ist erneut honorarpflichtig.

 

    1. Es ist nicht gestattet, unser Bildmaterial zu duplizieren, Vergrößerungen anzufertigen oder digital zu speichern, zur Nutzung an Dritte weiterzugeben oder nach dem Zeitpunkt der vereinbarten Nutzung neuerlich zu verwenden, ohne vorher eine entsprechende Genehmigung bei uns einzuholen. Das unerlaubte Reproduzieren und Speichern unserer Bildvorlagen betrachten wir als Verletzung des Eigentumsrechts, auch wenn Urheberrechte davon nicht berührt werden.

 

    1. Verwendet der Kunde Fotos ohne Nutzungsgenehmigung bzw. abweichend vom vereinbarten Verwendungszweck ohne unsere vorherige Zustimmung, so wird ein Honoraraufschlag von 200% auf das vereinbarte oder für derartige Nutzungen üblicherweise auch anderen Kunden verrechnete und anerkannte Honorar fällig. Der Kunde haftet in diesem Fall darüber hinaus für alle daraus entstehenden Ersatzansprüche von geschädigten Dritten und verpflichtet sich, uns und unsere Bildlieferanten schad- und klaglos zu halten. Werden durch die unberechtigte oder abweichende Nutzung bestehende Nutzungsvereinbarungen mit anderen Kunden (z.B. Exklusivrechte) verletzt, so hat er zusätzlich auch jeglichen eintretenden Schaden und Honorarverluste zu ersetzen. Unsere Rechtsansprüche laut Urheberrechtsgesetz bleiben auch weiterhin bestehen.

 

    1. Haftung 1. Der Kunde haftet selbst für textliche Unterstellungen und tendenzfremde Verwendungen sowie für Schadenersatzforderungen, die sich aus missbräuchlicher Verwendung von Bildinhalten ergeben. Persönlichkeitsrechte von abgebildeten Personen sowie das Recht zur Werbung mit Bildinhalten sind seitens des Bildnutzers zu beachten und vor Nutzung mit den Berechtigten abzuklären.

 

    1. Urhebernennung, Belegexemplare 1. Wir verlangen eine Nennung des Fotografen und der Agentur(en), und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel daran lässt, welches Bild im Einzelnen damit bezeichnet ist (laut Urheberrechtsgesetz). Der Fotohinweis muss gut leserlich sein und ist auf dem Dia bzw. Print abzulesen oder der Dateiinformation (IPTC) der digitalen Bilddatei zu entnehmen, z.B.: Foto: Innviertelaktuell.at Foto: Innviertelaktuell.at / Name des Fotografen

 

    1. Bei Nichteinhaltung von Punkt E.1. gilt folgender Zuschlag auf das Nutzungshonorar als vereinbart: Bei kompletter Nichtnennung, bei Nichtnennung von Innviertelaktuell.at sowie bei Nennung eines falschen Urhebers + 100%

 

    1. Nach Nutzung unserer Bildvorlagen ist uns 1 Belegexemplar unaufgefordert und kostenlos zu übersenden. Wir verlangen genaueste Information über Art, Auflage, Größe und Stelle der Verwendung sowie über die Bilddaten der verwendeten Motive. Diese befinden sich auf den Diarahmen, auf der Vorder- oder Rückseite von Prints oder in der Dateiinformation von digitalen Bilddateien. Falls diese Information bei einzelnen Abdrucken unterbleibt, verlangen wir aufgrund der danach nötigen zeitaufwendigen Datensucharbeit einen Verwaltungskostenzuschlag von 50% auf das Honorar des betroffenen Bildes.

 

    1. Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand, Sonstiges 1. Nutzungshonorare sind eine Bringschuld und werden spätestens bei Nutzung eines Bildes fällig. Bei Nichtzahlung oder Zahlungsverzug gilt die Nutzungsbewilligung als nicht erteilt.

 

    1. Unsere Rechnungen sind stets sofort ohne jeden Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank, mindestens jedoch 10% p.a. sowie der Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassospesen als vereinbart.

 

  1. Gerichtsstand ist Ried im Innkreis. Es gilt österreichisches Recht als vereinbart.