AK erkämpfte 7.000 Euro für eine Angestellte

Fristwidrig gekündigt

Bei den Anlässen, warum die Arbeiterkammer arbeitsrechtlich intervenieren oder klagen muss, liegen fristwidrige Kündigungen im Spitzenfeld. Auch bei einer jungen Angestellten aus dem Bezirk Ried/Innkreis ging es um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, bei der die Frist entgegen der gesetzlichen Bestimmungen nicht eingehalten wurde. Die Arbeiterkammer erkämpfte für die Frau 7.000 Euro Nachzahlung.

 „Kaum eine Woche vergeht, dass unsere Beraterinnen und Berater nicht mit einer fristwidrigen Kündigung konfrontiert sind“, berichtet AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. „In fast 200 Fällen haben sich im letzten Jahr oberösterreichweit Firmen nicht an die kollektivvertraglichen oder gesetzlichen Kündigungstermine gehalten und damit einen Rechtsbruch begangen.“ Alleine aus diesem Titel erstritt die AK fast 500.000 Euro für ihre Mitglieder.

 7.000 Euro bekam erst kürzlich eine Angestellte aus dem Bezirk Ried nachbezahlt. Die Frau wurde gekündigt und ging wenig später zur AK, um ihre Endabrechnung überprüfen zu lassen. Dabei stellte sich heraus, dass die in ihrem Fall geltende Frist – drei Monate zum Quartalsende – nicht eingehalten wurde. Die Kündigung erfolgte zwar zum Quartalsende, aber die drei Monate wurden nicht eingehalten. Also verlangte die AK die Nachzahlung für den fehlenden Zeitraum bis zum nächsten Quartalsende.

 Nebenbei war die Frau recht froh über die ausführliche Beratung und Vertretung durch den zuständigen AK-Experten: Sie wurde nämlich in der Zwischenzeit schwanger und bekam wertvolle Infos über das zustehende Arbeitslosengeld sowie das daran anschließende relativ hohe Wochengeld (in der Höhe des Arbeitslosengeldes plus 80prozentigem Zuschlag für 16 Wochen).

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