Was ab 1. Juli in Sachen Corona gelten wird
Corona Lockerungen ab 01. Juli Mit 01. Juli kommt das weitreichende Aus der FFP2 Maskenpflicht für Bereiche mit „3 G“, auch bei körpernahen Dienstleistern wie Friseuren. Also dort wo 3-G-Nachweise gelten, entfällt die Maskenpflicht grundsätzlich. Ausnahmen Ausnahmen gibt es für Alten- und Pflegeheime sowie Gesundheitseinrichtungen, wo statt FFP2-Maske auch der einfache und weniger wirksame MNS[…]