Corona-Testangebot wird in OÖ zu Ostern verstärkt

Corona-Testangebot wird in OÖ zu Ostern verstärkt und 10.000 zusätzliche Tests für das Osterwochenende angeboten.

 

Zusätzlich stehen am Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag an 17 Standorten zusätzliche Testmöglichkeiten zu Verfügung 

Um möglichst vielen Menschen zu den Osterfeiertagen eine Antigen-Testung zu ermöglichen, erweitert das Land OÖ in Zusammenarbeit mit dem OÖ. Roten Kreuz die Testkapazitäten für die Karwoche.

Am Gründonnerstag (1.4.), Karfreitag (2.4.) und Karsamstag (3.4.) können damit zusätzliche Testungen angeboten werden. Dafür wird das schon jetzt sehr umfangreiche Testangebot vorübergehend noch einmal aufgestockt.

Zusätzliche Standorte und erweiterte Öffnungszeiten an bestehenden Teststraßen sind bereits eingeplant und können schon seit dem Wochenende gebucht werden. Teile der für April vorgesehenen zusätzlichen Impfstraßen vom Roten Kreuz werden für Ostern zum Testen verwendet.

Zusätzliche Teststandorte zu Ostern im Innviertel:   

Braunau: Mehrzweckhalle Helpfau-Uttendorf
Ried/I.: Berufsschule Ried
Schärding: Sporthalle Andorf 

Öffnungszeiten bedarfsgerecht angepasst
Durch das zusätzliche bedarfsorientierte Testangebot zu Ostern kann es zu einzelnen Anpassungen bei den Öffnungszeiten kommen. Ein Überblick zu den aktuellen Teststandorten und Öffnungszeiten ist auf der Homepage des Landes unter https://www.land-oberoesterreich.gv.at/corona-test abrufbar.

Alle Testmöglichkeiten auf einen Blick:

Übersicht der mehr als 100 öffentlichen Teststandorte sowie der zusätzlichen Testmöglichkeiten für Ostern inklusive aktueller Öffnungszeiten unter: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/corona-test

Übersicht der rund 130 oberösterreichischen Apotheken, die kostenlose Antigen-Schnelltests durchführen: www.apothekerkammer.at/gratis-schnelltests

Unbedingt anmelden auf: www.oesterreich-testet.at

Wichtig:

Ein zuvor durchgeführter Antigentest minimiert zwar das Risiko einer weiteren Ansteckung, stellt aber immer nur eine Momentaufnahme dar.
Das Einhalten der weiteren Schutzmaßnahmen wie Abstand-Halten, FFP-2-Masken-Tragen und Händehygiene ist trotz allem unerlässlich. Private Treffen sollten in sehr eingeschränktem Rahmen stattfinden. Hier gilt laut Verordnung des Bundes folgendes:

Treffen im öffentlichen Bereich bzw. an Orten, die nicht der Stillung eines unmittelbaren Wohnbedürfnisses dienen (wie z. B. Gärten, Garagen, Schuppen, Scheunen) sind zwischen 6.00 und 20.00 Uhr, von maximal zwei Haushalten erlaubt: maximal vier Erwachsene mit ihren maximal sechs aufsichtspflichtigen Kindern.

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