Lockdown für Ungeimpfte

Lockdown ab 15.11.2021 für alle die nicht geimpft sind!

Am Freitag lagen 436 Corona-Patienten davon 89 in Oberösterreich auf Intensivstationen. Die Auswirkungen der seit Montag lautenden 2G Maßnahmen können laut Stelzer nicht abgewartet werden. Daher wurde nun Stufe 5 vorgezogen. Bedeutet das durch die Verordnung des Gesundheitsministeriums ein Lockdown für ungeimpfte angeordnet wird.

In einer Pressekonferenz präsentierte Landeshauptmann  Mag. Thomas Stelzer, Landeshauptmann-Stellvertreterin Mag.a Christine Haberlander, Prim. Priv.-Doz. Dr. Bernd Lamprecht und Landespolizeidirektor Andreas Pilsl, was nun auf die Oberösterreicher zukommt.

Hier die wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst:

Ausgangsbeschränkungen!
Die Ausgangsbeschränkungen würden für Ungeimpfte rund um die Uhr gelten. Der eigene private Wohnbereich darf dann auch tagsüber nur aus den bekannten bestimmten Gründen verlassen werden.

Arbeit!

Gestattet ist die Fahrt in die Arbeit, wo es möglich ist, wird weiterhin Homeoffice empfohlen. Die 3G-Regel bleibt aufrecht – Ungeimpfte müssen sich rigoros testen.

Grundbedürfnisse!

Das Erledigen notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens und die Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen. Bis auf die Grundversorger (u.a. Lebensmittelhandel, Drogerien, Apotheken, Post, Banken, Trafiken, Tankstellen) ist Ungeimpften im Lockdown-Gebiet das Einkaufen nicht erlaubt. Auch der Besuch etwa eines Frisörs ist verboten.

Gastronomie
Die gesamte Gastronomie bleibt für Ungeimpfte geschlossen. Abholung von Speisen und Getränken ist gestattet.

Sport!

Auch der Aufenthalt im Freien zur „körperlichen und psychischen Erholung“ ist erlaubt (etwa für Spaziergänge oder Individualsport). Alle Kontaktsportarten (wie z.B. Fußball) bleiben untersagt, das Betreten von Indoor-Sportstätten wie Fitnesscenter oder Hallenbäder ebenso.

Betreuung!

Die Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen fällt ebenfalls wieder unter die Ausnahmen.

Veranstaltungen & Kultur
Das Teilnehmen an Veranstaltungen wird komplett untersagt. Darunter fallen etwa Kulturevents, aber auch Hochzeits-, Geburtstags- und Jubiläumsfeiern sowie Gelegenheitsmärkte.

Eheschließungen!
Eheschließungen am Standesamt sind weiterhin nur in Ausnahmefällen möglich. Hochzeitsfeiern sind für Ungeimpfte untersagt.

Religion!

An Begräbnissen dürfen wie bisher maximal 50 Personen teilnehmen, dabei gilt die Mindestabstandsregel und MNS-Pflicht. In Innenräumen von Religionsgemeinschaften muss jedenfalls ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Krankenhaus!

Für Besucher gilt die 2G Regel

Kontrollen!

Landespolizeidirektor Andreas Pilsl bekräftigt das es verstärkt Kontrollen geben wird.

Der Lockdown für ungeimpfte ist unbefristet!!!

 

Zusätzlich gilt auch für geimpfte und genesene“

Bis zum 6. Dezember werden in Oberösterreich alle Veranstaltungen untersagt. Ausnahmen gibt es nur im professionellen Sport- und Kulturbereich. Dort herrscht aber eine Maskenpflicht selbst am Platz und man benötigt einen zugewiesenen Sitzplatz.

Die Nachtgastronomie wird zugesperrt.

Ausweitung der Maskenpflicht in sämtlichen Innenbereichen. Beispiel Gastronomie: Überall Maske außer am Platz selbst.

Gelegenheits- und Christkindlmärkte finden statt. Es gilt die Maskenpflicht, Konsumation vor Ort ist verboten, einzig Take-Away ist erlaubt.

 

Impfpflicht für Gesundheitspersonal

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) hat heute nach Beratungen mit den Bundesländern die Verhängung einer Impfpflicht für Gesundheitspersonal angekündigt.

 

Deutschland stuft Österreich erneut als Hochrisikogebiet ein!!!

Ab Sonntag erklärt Deutschland Österreich wieder zum Hochrisikogebiet. Das gab der deutsche Gesundheitsminister Jens Spahn am Freitag bekannt. Das bedeutet Quarantäne bei der Einreise für nicht Genesene und Geimpfte. Das heißt, nicht geimpfte und nicht genesene Österreicher beziehungsweise deutsche Urlaubsrückkehrer müssen nach der Einreise in Deutschland in Quarantäne. Ein Freitesten aus der zehntägigen Quarantäne ist frühestens nach dem fünften Tag möglich.

Geimpfte und Genesene sind von der Quarantänepflicht ausgenommen. Sie müssen sich künftig vor der Einreise verpflichtend digital anmelden und dabei ihr Impf- oder Genesungszertifikat hochladen. Bei der Einreise ist die Bestätigung der Anmeldung mitzuführen. https://www.einreiseanmeldung.de/#/

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