Strafverfahren wegen Tierquälerei am Landesgericht Ried i. I.

Strafverfahren wegen Tierquälerei am Landesgericht Ried i. I. 

Ein am heutigen Tag abgeführtes Strafverfahren vor dem Landesgericht Ried i.I. endete mit einer Diversion.

Ein 79 jähriger Beschuldigter musste sich heute vor der Einzelrichterin des Landesgerichtes Ried i. I. u.a. wegen des Vorwurfes der Tierquälerei verantworten.

Konkret wurde ihm zur Last gelegt, einem Graureiher dadurch unnötige Qualen zugefügt zu haben, indem er insgesamt vier, mit Ketten befestigte eiserne Schlagfallen aufstellte, wobei er in eine der Schlagfallen einen toten Fisch gelegt habe, wodurch der Graureiher angelockt, letztlich am Fuß und am Hals in einer der Schlagfallen eingeklemmt worden und verendet sei.

Der Beschuldigte übernahm im Rahmen der Hauptverhandlung vollinhaltlich die Verantwortung für seine Tat und wurde das Verfahren diversionell erledigt. Der bislang unbescholtene Beschuldigte muss einen Geldbetrag von EUR 600,00 zuzüglich der Pauschalkosten von EUR 100,00, sohin insgesamt EUR 700,00, bezahlen.

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