Wildschweingehege im Lachforst bis auf Weiteres aufgelassen.

Das Wildschweingehege im Lachforst wird bis auf Weiteres als Vorbeugungsmaßnahme gegen Afrikanische Schweinepest aufgelassen.

Im Wildschweingehege im Lachforst können aufgrund der Schweinegesundheitsverordnung bis auf Weiteres keine Wildschweine mehr gehalten werden. Die Stadtgemeinde Braunau bedauert dies, muss diese vorbeugende Maßnahme jedoch aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zur Prävention gegen die Afrikanische Schweinepest setzen.

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) zählt zu den gefährlichsten Tierseuchen und breitet sich seit 2014 in großen Teilen Osteuropas in der Wildschweinpopulation aus. In Österreich ist noch kein Fall aufgetreten, die Gefahr einer Einschleppung ist jedoch groß. Die Viruserkrankung kann sowohl Wildschweine als auch Hausschweine aller Rassen und Altersstufen befallen, ist äußerst ansteckend und verläuft für die Schweine oft tödlich. Für Menschen und andere Tierarten ist das Virus ungefährlich, jedoch kann es – auch durch indirekten Kontakt über kontaminierte Kleidung, Schuhe oder Transportmittel – übertragen werden.

Als vorbeugende Maßnahme hat das Bundesgesundheitsministerium die Schweinegesundheitsverordnung erlassen, die genaue Vorgaben in Zusammenhang mit der Schweinehaltung enthält. Dies betrifft auch die Haltung von Wildschweinen, wie im Wildschweingehege im städtischen Lachforst in Braunau, und die damit verbundene Ansteckungsgefahr.

Um die gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen, wurden die Wildschweine nach Beratung durch den Veterinärdienst der Bezirkshauptmannschaft Braunau und in den zuständigen Gremien der Stadt Braunau mit Mai aus dem Gehege entfernt; in zwei Jahren soll eine neuerliche Beratung erfolgen, ob die aktuelle Situation die Haltung von Wildschweinen wieder zulässt.

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