Bezirk Braunau am Inn
49 Jahre nach Einzug Baupolizeilicher Abbruchbescheid für ein Wohnhaus mit Nebengebäuden
Eine Hiobsbotschaft hat es für ein Ehepaar aus Minning 2016 gegeben. Laut einer Gerichtsentscheidung müssen die beiden ihr Haus, in dem sie seit 49 Jahren leben, abreißen lassen, weil es zu nahe am Nachbargrundstück steht.
1968 haben sie in Mining ein Haus gebaut, damals stand es noch allein. Mitte der 90er Jahre kamen Nachbarn dazu. Mit diesen gab in den immer wieder Streit wegen einer Hecke. Dieser Streit endete in einer baupolizeilichen Überprüfung von Haus und Grund.
„80 Zentimeter zu nahe“
Dabei stellte sich heraus, dass es um 80 Zentimeter also statt den vorgeschriebenen 3 Metern nur 2.20 Meter und somit zu nahe am Nachbargrundstück steht. Daraufhin bekamen die Eigentümer einen Abbruchbescheid, gegen den sie beim Landesverwaltungsgericht Beschwerde einlegten.
Gegen dieses Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich wurde von den Besitzern zuerst Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof erhoben, der die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich nicht beanstandete und die Behandlung der Beschwerde mit Beschluss vom 21. September 2017 ablehnte.
„Berufung abgewiesen“
Daraufhin wurde vom Beschwerdeführenden Ehepaar gegen die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht.
„Verwaltungsgerichtshof bestätigt Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts“
Der Verwaltungsgerichtshof hat die Revisionen der Beschwerdeführer nun mit Beschluss vom 23. Jänner 2018 zurückgewiesen und die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich bestätigt.
Quelle: LVwG Oberösterreich