COVID-Maßnahmen – Lockerungen ab 5. März 2022

Zu den angekündigten Eckpunkten der COVID-19-Maßnahmen:

  • Wegfall aller G-Settings als Nachweispflicht, dh zB kein 3G-Nachweis mehr als Zutrittskontrolle. Auch die 3G-Regelung am Arbeitsplatz entfällt.
  • 3G bleibt aber weiterhin in sensiblen Bereichen wie zB Krankenanstalten, Pflegeheimstätten und vergleichbare Einrichtungen erhalten: Hier gilt 3G-Nachweispflicht für BesucherInnen, MitarbeiterInnen und DienstleisterInnen.
  • Wegfall der 24:00 Uhr Corona-Sperrstunde. Das heißt es gilt wieder die normale OÖ Sperrstundenverordnung wie vor Corona. Auch für die Steh- und Nachtgastronomie.

FFP2-Pflicht gilt weiterhin in folgenden Bereichen:

  • in Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheimen und vergleichbaren Einrichtungen
  • in öffentlichen Verkehrsmitteln samt deren Haltestellen
  • in den Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels:
    • Lebensmittelgeschäfte
    • Apotheken
    • Drogeriemärkte
    • Geschäfte für Medizinprodukte, Sanitätsartikel, Heilbehelfe und Hilfsmittel
    • Tierhandlungen
    • Tierärzte
    • Notfall-Dienstleistungen
    • Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Rechtspflege
    • Tankstellen und Stromtankstellen sowie Waschanlagen
    • Banken
    • Post einschließlich Postpartner
    • Trafiken und Zeitungskioske
    • Hygiene- und Reinigungsdienstleistungen
    • Abfallentsorgungsbetrieb
    • Auto- und Fahrradwerkstätten

Die FFP2-Maskenpflicht gilt auch bei unmittelbarem Kunden- oder Parteienkontakt für Betreiber, Inhaber und Mitarbeiter, sofern das Infektionsrisiko nicht durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen minimiert werden kann. Sonstige geeignete Schutzmaßnahmen sind insbesondere technische Schutzmaßnahmen wie die Anbringung von Trennwänden oder Plexiglaswänden.

  • FFP2-Masken bleiben als Empfehlung in allen anderen geschlossenen Räumen.
  • Präventionskonzepte und COVID-Beauftragte bleiben wie bisher bei Veranstaltungen und Zusammenkünfte größer 50 Personen.

Folgende Betriebe müssen auch dann ein Präventionskonzept erstellen, wenn sie weniger als 51 Arbeitnehmer beschäftigen:

  • Seil- und Zahnradbahnen,
  • Reisebussen und Ausflugschiffen im Gelegenheitsverkehr,
  • Betriebsstätten sämtlicher Betriebsarten der Gastgewerbe und Beherbergungsbetriebe,
  • nicht öffentlichen Sportstätten,
  • Freizeit- und Kultureinrichtungen,
  • Arbeitsorten mit mehr als 51 Arbeitnehmern,
  • Alten- und Pflegeheimen sowie stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe,
  • Krankenanstalten oder Kuranstalten.

Einreise von Deutschland nach Österreich:

Seit 3. März 2022 0:00 Uhr, gilt Österreich nicht mehr als Hochrisikogebiet. Vorerst werden keine Länder mehr von Deutschland als Hochrisikogebiete mit weitergehenden Auflagen wie Quarantänepflichten bei der Einreise ausgewiesen, wie das Robert-Koch-Institut (RKI) mitteilte.

Damit entfallen alle weitergehenden Beschränkungen bei der Einreise nach Deutschland.

Alle Einreisenden ab dem 6. Lebensjahr brauchen nur noch einen 3G-Nachweis (negativer Test, Impf- oder Genesenennachweis).

Kinder unter 6 Jahren brauchen keinerlei Nachweis mitführen. Die Anmeldepflicht entfällt.

Grundregel für die Einreise nach Österreich (3G) aus Deutschland

3G bei der Einreise nach Österreich

Personen, die in das Bundesgebiet einreisen haben einen 3G-Nachweis („Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr“) vorzuweisen: Sie müssen geimpft, genesen oder getestet sein. PCR-Test (72h Gültigkeit) oder Antigen-Test (24h Gültigkeit) 

Liegt kein 3G-Nachweis vor, ist eine Registrierung vorzunehmen und unverzüglich eine zehntägige Quarantäne anzutreten. Die Quarantäne gilt als beendet, sobald ein negatives Testergebnis vorliegt (Freitestung jederzeit möglich).

Kinder unter 12 Jahren brauchen keinerlei Nachweis mitzuführen. Die Meldepflicht entfällt.

 

 

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