Konkrete Hilfe für leistbares Wohnen
Wohnkosten sind für die meisten Oberösterreicher/-innen eine hohe Belastung. Besonders für junge Menschen stellen die Anfangskosten wie Baukostenzuschuss oder Kaution große Hürden dar. Die Arbeiterkammer Oberösterreich bietet deshalb ihren jungen Mitgliedern im Alter von 18 bis 35 Jahren eine finanzielle Unterstützung für die erste Mietwohnung an: das „Startpaket Wohnen“.
Das „Startpaket Wohnen“ ist ein kostenloses Darlehen für die Finanzierung des Baukostenzuschusses bzw. der Kaution. Der Kredit beträgt maximal 5.000 Euro, die Darlehensnehmer/-innen zahlen in höchstens 48 Monatsraten das geliehene Geld zurück. Die Zinsen und Gebühren bei regelmäßigem Rückzahlungsverlauf trägt die AK Oberösterreich.
Anträge und Informationen zum Darlehen erhalten Interessierte beim AK-Konsumentenschutz: ooe.arbeiterkammer.at/konsumentenschutz oder unter 050/6906-3140.
Kostenlose Beratung und Vertretung für AK-Mitglieder
Das „Startpaket Wohnen“ ist eine Unterstützung speziell für junge AK-Mitglieder zwischen 18 und 35 Jahren. Die AK-Mietrechtsexperten/-innen bieten allen Mitgliedern kostenlose Beratung und Vertretung in Musterfällen im Mietrecht. Im Jahr 2017 wandten sich über 15.000 Oberösterreicher/-innen mit ihren Fragen und Problemen an die Mietrechtsberater/innen.
Rechtliche Verbesserungen für Mieter
Die Arbeiterkammer setzt sich für die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Mieter/-innen ein. Obwohl viele notwendige Gesetzesänderungen in den letzten Jahren blockiert wurden, konnten einige Erfolge erzielt werden:
- Abschaffung der Mietvertragsgebühr für Wohnungsmieter/-innen
- Verpflichtende Übernahme der Reparaturkosten für Thermen und Boiler durch die Vermieter/-innen in den meisten Mietwohnungen
- Ausdehnung der Reparaturpflichten im Wohnungsinneren bei Mietverträgen mit gemeinnützigen Vermieterinnen („Genossenschaften“)
- Reduktion der Höchstgrenzen von Maklerprovisionen für Wohnungsmieter/-innen
AK-Forderungen an die Bunderegierung
Die Arbeiterkammer Oberösterreich fordert zu einem Umdenken im Sinne der Mieter/-innen auf, konkret durch:
- Eindämmen der Befristungsmöglichkeiten
- Klare Mietzinsobergrenzen für möglichst alle Wohnungen
- Streichung der Maklerprovision für Mieter/-innen
- Einführung von Höchstgrenzen bei Mietkautionen
- Senkung der Belastung durch Betriebskosten