Einheitliches Jugendschutzgesetz

Einheitliches Jugendschutz

Ab 1. Jänner tritt das einheitliche Jugendschutzgesetz in Kraft, in allen Bundesländern sollen damit die gleichen Regeln gelten, was Alkohol, Rauchen und Ausgehzeiten angeht.

 

Alkohol

Harte Getränke sind künftig für alle Unter-18-Jährigen gestrichen und dürfen nicht mehr an Jugendliche verkauft bzw. ausgeschenkt werden.

 

Ausgehzeiten

Die Einheitlichen Ausgehzeiten in 8 von 9 Bundesländern liegen bei 23.00 Uhr für Unter 14-jährige und 1.00 Uhr für 14- bis 16-jährige.

Außer in Oberösterreich hier gilt weiterhin bis 22.00 Uhr für Unter-14-jährige und 12.00 Uhr für 14- bis 16-jährige.

 

Rauchverbot

Dafür ziehen beim Rauchverbot alle Bundesländer an einem Strang und das Alter wird ab 01.01.2019 von 16 auf 18 Jahren angehoben.

In Salzburg kommt das Rauchverbot für unter 18 jährige frühestens ab 01.02.2019, denn das Verbot passiert dort erst Ende Jänner den Landtag.

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