Gerichtsbetrieb trotz des von der Bundesregierung verkündeten Lockdowns

Gerichtsbetrieb in den Bezirken trotz des von der Bundesregierung verkündeten Lockdowns

Der jüngst von der Bundesregierung verkündete Lockdown sieht zwar weitere Einschränkungen des allgemeinen Lebens vor, nicht aber ein Herunterfahren der Tätigkeit der Gerichte, weil sicherzustellen ist, dass die für unsere Sicherheit und unseren Wohlstand unabdingbaren Lebensadern auch weiter funktionsfähig bleiben. Die mit der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung vom 15. November 2020 verordneten neuen Maßnahmen gelten demgemäß nicht für die Justiz. Denn eine funktionierende Justiz ist ein zentraler Pfeiler unseres Rechtsstaats und Grundlage für ein friedliches Zusammenleben. Dementsprechend ist es unabdingbar, dass der gerichtliche und staatsanwaltliche Betrieb auch weiterhin aufrecht bleibt.

Die Gerichte arbeiten unter Beachtung der bisherigen Sicherheitsregeln (generelle Pflicht zum Tragen eines Mundnasenschutzes; Mindestabstand von 2 Metern etc.) nach den Kriterien, die die sogenannte „Justizampel“ für „Rot“ vorsieht, unverändert weiter. Die im einzelnen Fall zur Entscheidung berufenen Richter*innen entscheiden, ob und wie (gegebenenfalls mittels technischer Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung) die Verhandlungen abgehalten werden.

Gerichtlichen Ladungen ist daher unbedingt nachzukommen.

„Gerade weil die weiteren Entwicklungen leider noch nicht absehbar sind, ist es umso wichtiger, dass die Justiz zum weiteren Funktionieren des Rechtsstaats aktiv beiträgt“

 

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