Kampf gegen Drogenlenker wird massiv verschärft

Künftig können geschulte Polizistinnen und Polizisten den Verdacht einer Drogenbeeinträchtigung feststellen, kündigt Innenminister Herbert Kickl an.

Auch die Strafen für Drogenlenker werden deutlich erhöht. Eine diesbezügliche Novelle zur Straßenverkehrsordnung geht am 29. April 2019 in Begutachtung.

„Drogen sind ein enormes Problem unserer Gesellschaft, weil Menschen sich selbst, aber auch andere massiv gefährden und schädigen. Dritte können nicht nur durch die Beschaffungskriminalität zu Opfern werden, sondern sind auch im Straßenverkehr großen Gefahren ausgesetzt“ sagt Innenminister Herbert Kickl. „Wir müssen daher entschlossen dagegen kämpfen, dass völlig unschuldige Menschen zu Opfern unverantwortlicher Verkehrsteilnehmer werden, die sich unter Drogeneinfluss hinters Lenkrad setzen.“

Derzeit sind Drogenlenker weit weniger gefährdet, von der Polizei erwischt zu werden, als alkoholisierte Autofahrer. Der Hauptgrund dafür ist, dass Ärzte derzeit umfassende Untersuchungen an verdächtigen Fahrern vornehmen müssen. Das fällt künftig weg. Besonders geschulte Polizeibeamte übernehmen das. Den endgültigen Beweis liefert ein Bluttest. So sieht es der Entwurf der nächsten Novelle zur Straßenverkehrsordnung vor, der am 29. April 2019 in Begutachtung geht.

„Die besonders geschulten Polizisten entlasten die vor allem im ländlichen Bereich fehlenden Ärzte. Dadurch schließen wir eine massive Lücke im Kontrollsystem. Bis jetzt sind viele Drogenlenker ungestraft davongekommen. Damit machen wir Schluss“, sagt der Innenminister.

Zweistufiges Beweisverfahren

Das Beweisverfahren ist zweistufig: Ein besonders geschulter Polizist stellt die Fahruntüchtigkeit aufgrund des Verdachts der Suchtmittelbeeinträchtigung fest. Ein Arzt führt anschließend einen Bluttest durch. Finden sich Spuren illegaler Substanzen im Blut, ist der Führerschein weg.

Ärzte müssen somit selbst keine umfassenden Untersuchungen mehr vornehmen. Das bisherige Problem eines Mangels an Amtsärzten gerade im ländlichen Raum wird dadurch gelöst. Auch eine Untersuchung durch Spitalsärzte ging bisher mit zum Teil längeren Wartezeiten einher, da diese oftmals mit der Versorgung der Spitalspatienten ausgelastet sind.

Höhere Strafen und sechs Monate Führerscheinentzug

Bestätigt der Bluttest den Verdacht auf Drogen, dann wird es für den Drogenlenker teuer: Die Mindeststrafe wird auf 1.600 Euro erhöht (bisher 800 Euro). Der Schein wird mindestens für sechs Monate entzogen (bisher ein Monat). Damit entsprechen die Sanktionen jenen für Lenker, die mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut haben oder den Alkotest komplett verweigern.

Dritte maßgebliche Änderung: Der Begriff „Suchtgift“ wird im Gesetz durch „Suchtmittel“ ersetzt. Dadurch ist auch das Lenken unter dem Einfluss sogenannter psychotroper Stoffe untersagt und die gesamte Bandbreite von Drogen wird berücksichtigt.

Von den geplanten Änderungen sind auch Paragraphen im Verfassungsrang betroffen, daher braucht die Regierung die Unterstützung der Opposition.

„Ich hoffe, dass die Opposition diesen Weg mit uns geht und die nötige Verfassungsmehrheit sicherstellt. Der Schutz Unschuldiger vor verantwortungslosen Verkehrsteilnehmern sollte ein Konsens über alle Parteigrenzen hinweg sein“, sagt Kickl.

 

 

 

 

 

 

Foto: ©  BMI/Gerd Pachauer

 

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