Klicken oder Picken – Kunden haben erstmals die Wahl

Die Pkw-Jahresvignette kostet 87,30 € und ist ab sofort erhältlich.

Nach 20 Jahren Klebevignette bietet die ASFINAG erstmals eine Alternative bei den Mautprodukten an. Die Digitale Vignette ist an das Kennzeichen gebunden, kann online rund um die Uhr und von überall aus gekauft werden und hat vor allem für Besitzerinnen und Besitzer von Wechselkennzeichen große Vorteile. „Mit der Digitalen Vignette vereinfachen wir das Bezahlen der Maut mit einem innovativen Angebot.

Kundinnen und Kunden können in wenigen Schritten auf der Website oder über die App die Digitale Vignette erwerben. Wichtig dabei: es gibt keinen Unterschied zwischen Digitaler Vignette und Klebevignette: gleicher Preis und gleiche Gültigkeitsdauer“.

Wer weiterhin kleben möchte, erhält die neue Klebevignette ab 23. November an rund 6.000 Vertriebsstellen im In- und Ausland. Wie üblich wird die Jahresvignette für insgesamt 14 Monate gültig sein.

ACHTUNG: Obwohl die Klebevignette in Kirschrot bereits ab dem 23. November 2017 erhältlich ist, beginnt die Gültigkeit erst mit 01. Dezember 2017. Für Dezember 2017 und Jänner 2018 hat man also mit den Farben Türkis und Kirschrot zwei gültige Möglichkeiten.

Die Tarife für 2018 im Überblick:

Neue Tarife 2018 für PKW (bzw. alle zweispurigen Kfz bis 3,5t):

  • 10-Tages-Vignette:   EUR   9,00
  • 2-Monats-Vignette:   EUR 26,20
  • Jahresvignette:         EUR 87,30

Neue Tarife 2018 für Motorräder (einspurige Kfz):

  • 10-Tages-Vignette:   EUR   5,20
  • 2-Monats-Vignette:   EUR 13,10
  • Jahresvignette:         EUR 34,70

Die digitale Vignette ist ausschließlich auf der Homepage der ASFINAG unter www.asfinag.at zu erwerben.

Vignettenpflicht gilt in Österreich für Pkw, Motorräder und leichte Wohnmobile. Wer ohne gültiges Pickerl erwischt wird, hat eine Ersatzmautzahlung in Höhe von 120 Euro zu entrichten. Gültig ist die neue Vignette ab 1. Dezember 2017 und läuft am 31. Jänner 2019 ab. Die alte Vignette behält noch bis 31. Jänner 2018 ihre Gültigkeit. Der Kaufbeleg sollte aufbewahrt werden – er dient im Falle eines Handhabungsfehlers (Vignette falsch angebracht) als Nachweis, mit dem eine Ersatzvignette beantragt werden kann.

Aufgeklebt werden muss die Vignette am linken Windschutzscheibenrand oder hinter dem Rückspiegel. Alte Vignetten sollten nach ihrem Ablauf entfernt werden. Ein „Pickerlfriedhof“ auf der Frontscheibe kann Strafen nach sich ziehen.

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Foto: Asfinag

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