Landesverwaltungsgericht Oberösterreich bestätigt straßenrechtliche Bewilligung des dritten und letzten Abschnittes „Stallhofen-Schalchen“

Landesverwaltungsgericht Oberösterreich bestätigt straßenrechtliche Bewilligung des dritten und letzten Abschnittes „Stallhofen-Schalchen“ des Projekts „Umfahrung Munderfing Mattighofen“

Zur Vorgeschichte: Im Zusammenhang mit Projekten bzw. Abschnitten, jeweils betreffend das Vorhaben unter dem Überbegriff „Umfahrung Munderfing“, wurden in der Vergangenheit bereits mehrfach Verfahren in verschiedenen Rechtsmaterien beim Landesverwaltungsgericht Oberösterreich anhängig gemacht, so etwa im Bereich der straßenrechtlichen, wasserrechtlichen oder naturschutzrechtlichen Bewilligung sowie auch betreffend Enteignungen. Vorliegendenfalls ist die straßenrechtliche Bewilligung für das Baulos „Umfahrung Mattighofen-Munderfing Abschnitt 3 – Stallhofen-Schalchen“ verfahrensgegenständlich.

Bescheid der Oö. Landesregierung

Mit Bescheid der Oö. Landesregierung wurde dem eingereichten Ansuchen auf Erteilung der straßenrechtlichen Baubewilligung für das Baulos „Umfahrung Mattighofen-Munderfing Abschnitt 3 – Stallhofen-Schalchen“ nach Durchführung des behördlichen Verfahrens und unter Beiziehung mehrerer Sachverständiger aus unterschiedlichen Bereichen die Bewilligung erteilt.

Gegen diesen Bescheid erhoben die Gemeinde Schalchen, die Oberösterreichische Umweltanwaltschaft sowie mehrere betroffene Liegenschaftseigentümer Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht mit umfangreichen Vorbringen betreffend verschiedene Umweltauswirkungen des Projekts.

Das Landesverwaltungsgericht kam auf Basis der umfassenden Verfahrensunterlagen sowie der durchgeführten öffentlichen Verhandlungen und unter Beiziehung von Sachverständigen aus den Gebieten Lärmschutz, Straßenbautechnik, Verkehr, Luftreinhaltetechnik, Lärmtechnik und Medizin, zum Ergebnis, dass die Beschwerden als unbegründet abzuweisen waren.

Mit der Realisierung des gegenständlichen Umfahrungsstraßenabschnittes „Abschnitt 3 – Stallhofen-Schalchen“ wird der dritte und letzte Bauabschnitt des Gesamtprojektes der Umfahrung Mattighofen-Munderfing umgesetzt. Dabei waren die Endpunkte des gegenständlichen dritten Bauabschnittes insoferne vorgegeben, als vom Baulosende des zweiten Bauabschnittes (Mundering[1]Stallhofen) welcher rechtskräftig genehmigt ist, eine Verbindung zur bestehenden Straße B 147 im Bereich des Kreisverkehrs Mattighofen-Nord herzustellen war.

Die innerhalb des verordneten Trassenbandes gelegene Straßenführung ermöglicht nach Fertigstellung die Realisierung des ermittelten Entlastungspotentials für den Ortskern von Mattighofen im Ausmaß bis ca. 40 % neben günstigen verkehrlichen Wirkungen und insbesondere resultierenden Sicherheitsgewinnen.

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