Schädlingsbefall durch Buchsbaumzünsler

Gesonderte Annahme von befallenem Grünschnitt bis 12. Mai

Bereits vor mehreren Jahren wurde mit dem Buchsbaumzünsler ein neuer Schädling aus Ostasien
eingeschleppt, welcher sich mittlerweile in ganz Mitteleuropa ausgebreitet hat. Auch in Braunau
ist der Kleinschmetterling weit verbreitet und befällt die heimischen Buchsbäume, die dem
Schädling zur Eiablage dienen.

Prinzipiell dürfen befallene Pflanzen oder Pflanzenteile nicht über die Strauchschnittsammlung
im Abfallwirtschaftszentrum entsorgt werden, da es durch die Zwischenlagerung zu einer
weiteren Ausbreitung des Schädlings kommen kann. Aktuell wird jedoch bis einschließlich
Samstag, 12. Mai im Abfallwirtschaftszentrum Braunau eine Annahmemöglichkeit für
Grünschnitt von befallenen Buchsbäumen geboten. Das Material wird im Anschluss gehäckselt
und unschädlich gemacht.

Annahme von Grünschnitt mit Buchsbaumzünsler-Befall bis einschließlich Samstag, 12. Mai:

Montag – Mittwoch: 8.00 – 13.00 Uhr und 15.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag, 10. Mai: geschlossen (Feiertag)
Freitag: 8.00 – 18.00 Uhr
Samstag: 8.30 – 12.00 Uhr
Abfallwirtschaftszentrum Braunau (Industriezeile 30a)

 

Schädlingsraupen leben auf Buchsbäumen

Der Buchsbaumzünsler ist ein ostasiatischer Kleinschmetterling mit einer Flügelspannweite von
rund 40 bis 45 Millimetern. Er hat weiße Flügel mit einem breiten dunkelbraunen Rand. Die
Falter sitzen meist auf der Unterseite von Blättern anderer Pflanzen und suchen für die Eiablage
gezielt Buchsbäume aus. Die Raupen des Buchsbaumzünslers sind bis zu fünf Zentimeter lang,
gelbgrün bis dunkelgrün mit schwarz-weißen Längsstreifen, schwarzen Punkten, weißen Borsten
und schwarzer Kopfkapsel.

Buchsbäume sollten daher regelmäßig auf einen möglichen Befall kontrolliert werden. Klopft
man mit einem Stock gegen den Stamm, fallen die Raupen ab und können aufgesammelt werden.
Darüber hinaus werden im Fachhandel mittlerweile verschiedenste Behandlungsarten angeboten.
Von chemischen Spritzmitteln sollte jedoch der Umwelt zuliebe Abstand genommen werden,
zumal dadurch auch eventuelle Fressfeinde geschädigt werden könnten.

Werden befallene Pflanzenteile entfernt, ist unbedingt darauf zu achten, dass sich der Schädling
nicht weiter verbreitet. Das Material darf daher keinesfalls in der Grünschnittsammlung oder auf
dem eigenen Komposthaufen landen. Kleine Mengen können über die Biotonne entsorgt oder in
Feuerkörben verbrannt werden. Natürlich ist dabei darauf zu achten, dass keine übermäßige
Rauchentwicklung entsteht.

Auch die Verbrennung größerer Mengen ist grundsätzlich möglich – dafür gilt jedoch die Oö.
Schädlingsverbrennungsverordnung. Demnach ist eine Verbrennung mindestens zwei Tage
vorher bei der Hauptwohnsitzgemeinde anzuzeigen, zudem sind eine Reihe von
Sicherheitsvorschriften zu beachten. Unter anderem müssen geeignete Löschmittel bereitstehen
und unzumutbare Belästigungen und Gefährdungen der Nachbarschaft durch Funkenflug oder
Rauch vermieden werden.

Größere Mengen an befallenem Material können auch vor Ort gehäckselt werden. Siedlervereine
bieten dafür meist Leihgeräte an. Das gehäckselte Material kann dann bei der
Strauchschnittsammlung im Abfallwirtschaftszentrum abgegeben werden

Nähere Informationen zum Thema gibt unter anderem auf der Website des Landes Oberösterreich
unter www.land-oberoesterreich.gv.at (Suchbegriff „Buchsbaumzünsler“).

Fotos: Stadtgemeinde Braunau

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