Schummler beim Führerscheintest und Rettungsgassen-Verweigerer drohen härtere Strafen

Im Bezirk Braunau wurde im vergangenen Jahr im Zuge einer theoretischen Führerscheinprüfung ein Betrugsversuch glücklicherweise vereitelt. Der Prüfling aus Afghanistan wurde mit einer verborgenen Kamera im Hemdknopf entdeckt. „Die zunehmenden Tendenzen, sich den Führerschein mit Spionage-Ausrüstungen erschwindeln zu wollen, sind besorgniserregend. Bundesminister Hofer hat hier rasch Initiative gezeigt und mit einer Änderung des Führerscheingesetzes richtig reagiert“, unterstreicht Landesrat für Infrastruktur Mag. Günther Steinkellner.

Wer bei der theoretischen Prüfung mit einer James-Bond-Ausrüstung (Knopfkamera, Kopfhörer und Co.) zu schummeln versucht, wird künftig neun Monate gesperrt.

Befahren der Rettungsgasse wird Vormerkdelikt

Darüber hinaus soll auch das Befahren der Rettungsgasse zukünftig härtere Konsequenzen haben. Blockierer sollen in Zukunft mit einem Vormerkdelikt bestraft werden. „Wenn Einsatzkräfte nicht oder zu langsam zur Unfallstelle vordringen können, wirkt sich das direkt auf den Gesundheitszustand jener aus, die Hilfe benötigen. In einigen Fällen können Sekunden über Leben oder Tod entscheiden“, betont LR Steinkellner.

Im heutigen (08.05.2019) Ministerrat wurden die Bestimmungen angenommen. Dieser Entwurf geht als Regierungsvorlage in den parlamentarischen Verkehrsausschuss und wird danach vom Nationalrat – voraussichtlich noch vor dem Sommer – abgestimmt. „Ich begrüße dieses Maßnahmenpaket das Infrastrukturminister Hofer in Umsetzung bringt ausdrücklich“, befürwortet LR Steinkellner abschließend.

Kurze Information:

Bei einer Begehung eines Vormerkdelikts ist Folgendes vorgesehen:

  • 1. Mal: Vormerkung
  • 2. Mal: Maßnahme
  • 3. Mal: Entzug des Führerscheins für mindestens drei Monate

Die Verwaltungsstrafe (Geldstrafe) ist in jedem Fall zu bezahlen, unabhängig davon, ob es zu einer Vormerkung, Maßnahme oder einem Entzug kommt.

 

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