„Urlaubszuschuss für pflegende Angehörige in Oberösterreich“

Pflegebedürftige Senior/innen wohnen am liebsten und solange wie möglich in den eigenen vier Wänden. Viele werden von Familienmitgliedern gepflegt und betreut. Diese Tätigkeit erfordert viel Zeit, Geduld und Energie. Um wieder Kraft zu tanken, kann der/die Pflegende eine Reihe von Angeboten wie Kurse, Treffen mit Gleichgesinnten, Tagesbetreuung und Kurzzeitpflege nutzen. Zum ersten Mal gibt es nun eine „Urlaubszuschussaktion für pflegende Angehörige“.

Es ist mir bewusst, welche enorme Leistung pflegende Angehörige täglich erbringen. Eine Auszeit, Urlaub oder ein paar Tage fernab des Alltags können pflegenden Angehörigen helfen, an das eigene Wohl zu denken und neue Kraft zu schöpfen“, sagt Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer.

Gefördert werden Angehörige, die Pflegebedürftige – die mindestens Pflegegeld der Stufe 3 beziehen – betreuen, als Hauptpflegeperson gelten und ihren Urlaub (auch ohne Pflegebedürftige) in Österreich verbringen. Die Aktion ist vorerst auf ein Jahr befristet. Unabhängig von der Dauer beträgt der Zuschuss für einen Urlaub in Oberösterreich max. 225 Euro, für einen Urlaub in anderen österreichischen Bundesländern max. 175 Euro.

Derzeit leben in Oberösterreich rund 80.000 pflege- und betreuungsbedürftige Personen. Der überwiegende Teil von ihnen wird von Angehörigen zu Hause betreut.  Dass die Belastung von pflegenden Angehörigen zu Hause sehr hoch ist, zeigen wissenschaftliche Forschungen, wie zum Beispiel die Studie „Angehörigenpflege in Österreich“ (2018). Faktoren, die die Belastung erhöhen können sind Demenz, Bettlägerigkeit sowie hohe Pflegebedürftigkeit. Knapp die Hälfte gibt an „so gut wie rund um die Uhr“ für die gepflegte Person da zu sein.

Das Pilotprojekt „Urlaubszuschussaktion für pflegende Angehörige“ soll Wertschätzung und Anerkennung für diese wertvolle Leistung zum Ausdruck bringen. Daneben leistet die Aktion auch einen Beitrag zur Stärkung der durch die Covid19-Pandemie schwer getroffenen Tourismusbranche in Oberösterreich“, so Landesrätin Gerstorfer.

Die Antragsformulare sind beim Amt der Oö. Landesregierung (Abteilung Soziales), und auf der Homepage des Landes Oberösterreich www.ooe.gv.at erhältlich.

Gefördert werden Erholungsurlaube, die im Zeitraum vom 01.06.2020 bis 31.05.2021 stattgefunden haben. Einreichfrist ist spätestens sechs Monate nach Ende des Urlaubs.

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