Was ab 1. Juli in Sachen Corona gelten wird

Corona Lockerungen ab 01. Juli

Mit 01. Juli kommt das weitreichende Aus der FFP2 Maskenpflicht für Bereiche mit „3 G“, auch bei körpernahen Dienstleistern wie Friseuren. Also dort wo 3-G-Nachweise gelten, entfällt die Maskenpflicht grundsätzlich.

Ausnahmen

Ausnahmen gibt es für Alten- und Pflegeheime sowie Gesundheitseinrichtungen, wo statt FFP2-Maske auch der einfache und weniger wirksame MNS (Mund-Nasen-Schutz) getragen werden kann. Gleiches gilt in geschlossenen Räumen wie zum Beispiel in öffentlichen Verkehrsmitteln und deren Stationen, Taxis, Seil- und Zahnradbahnen, in Kundenbereichen, an Arbeitsorten mit Kundenkontakt und bei Parteienverkehr.

Corona-Regeln für Veranstaltungen

Für Zusammenkünfte ab 100 Personen besteht eine Anzeigepflicht bei der Bezirksverwaltungsbehörde, ab 500 Personen gilt eine Bewilligungspflicht. Eine Personenobergrenze gibt es nicht mehr. Die 3 G Regel bleibt bestehen.

Nachtlokale dürfen öffnen.

Die Sperrstunde fällt komplett. Für Tanzlokale, Clubs und Diskotheken, gilt ab dem 1. Juli eine Auslastung von höchstens 75 Prozent der Personenkapazität.

Kontaktdaten

Die Erhebung von Kontaktdaten/Registrierungspflicht bei Personen, die sich länger als 15 Minuten etwa im Lokal/Nachtlokal oder Hotel aufhalten, bleibt weiterhin bestehen. Die Regel gilt auch an nicht öffentlichen Sportstätten, nicht öffentliche Freizeiteinrichtungen sowie bei Zusammenkünften ab 100 Teilnehmern.

Mindestabstand

Der Mindestabstand von einem Meter sowie die Quadratmeterbeschränkungen im Handel fallen weg.

Testpflicht Kinder

Für Kinder unter 12 Jahren gibt es keine Testpflicht mehr.

Ankündigungen

Die Bundesregierung kündigte für 22. Juli weitere Lockerungen an.

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