Am 01. September 2021 tritt das „Raserpaket“ in Kraft

Am Mittwoch, 01. September 2021 tritt das „Raserpaket“ in Kraft 

Die Änderungen in der Straßenverkehrsordnung und im Führerscheingesetz beziehen sich vor allem auf die massive Überschreitung der gesetzlichen Tempolimits im Ortsgebiet und auf Freilandstraßen. Damit soll auch gegen die immer häufigen vorkommenden illegalen Straßenrennen vorgegangen werden.

Mit 1. September werden die Führerscheinentzugsdauer und das Strafhöchstmaß verdoppelt.

Die Maßnahmen im Detail

  • Erhöhung des Strafrahmens von 2.180 auf 5.000 Euro bei stark überhöhter Geschwindigkeit.
  • Verdopplung der Mindestentzugsdauer des Führerscheins bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 40 km/h und im Freilandgebiet um mehr als 50 km/h auf einen Monat.
  • Ebenfalls Verdopplung bei höheren Geschwindigkeitsüberschreitungen im Wiederholungsfall auf drei Monate.
  • Ab 80/90 km/h-Überschreitung gilt das Vergehen als unter besonders gefährlichen Verhältnissen (sechs Monate Führerscheinentzug und Nachschulung).
  • Verdopplung des Beobachtungszeitraums für wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitungen auf vier Jahre.
  • Illegale Straßenrennen werden in der StVO ausdrücklich als „besonders gefährliche Verhältnisse“ bzw. besondere Rücksichtslosigkeit im Sinne der Verkehrszuverlässigkeit deklariert. Sanktionen: sechs Monate Führerscheinentzug und spätestens im Wiederholungsfall eine verkehrspsychologische Untersuchung. Nicht nur die unmittelbare Teilnahme, sondern auch Beteiligung in Form von Unterstützung als Lenker eines anderen Fahrzeuges zum Abschirmen der eigentlichen Teilnehmer fällt unter diese Regelung und wird damit gleich sanktioniert.

Die angekündigte Beschlagnahme von Fahrzeugen ist im aktuellen Paket noch nicht dabei.

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