Angekündigte Lockerungen der Bundesregierung

Angekündigte Lockerungen der Bundesregierung!

Ab 19. Februar 2022 gilt: 

  • Umstellung aller 2G Bereiche auf 3G
    • 3G in Seilbahnen, bei Busreisen und auf Ausflugsschiffen
    • 3G bei körpernahen Dienstleistungen
    • 3G in Sportstätten (statt 2G)
    • 3G bei Veranstaltungen (statt 2G)
    • 3G als generelle Regel bei der Einreise (ausgenommen Virusvarianten-Gebiete) wird im Laufe der Woche vom 21. Februar eingeführt
    • 3G bei Fach- und Publikumsmessen
  • FFP2-Maskenpflicht bleibt aufrecht
  • In höchst vulnerablen Bereichen (Alten- und Pflegeheime/Krankenhäuser) bleibt für Besucher 2G+ Voraussetzung, wobei Antigen (24h) oder PCR-Tests (72h) gültig sind
  • 2,5G für Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern
  • Sperrstunde bleibt bei 24 Uhr
  • Weiterhin Verbot von Nachtgastronomie, Stehgastronomie und Barbetrieb; Konsumationsverbot ab 51 Personen

3G am Arbeitsplatz bleibt bestehen

 

Ab 5. März 2022 gilt:  

  • Wegfall aller Maßnahmen (zB Zutritts-Regelungen, Sperrstunde, Personenobergrenzen etc.), außer für höchst vulnerable Bereiche (Alten- und Pflegeheime/Krankenhäuser > hier gilt 3G für Beschäftigte, Dienstleister und Besucher)
  • Öffnung der Nachtgastronomie und Aufhebung des Konsumationsverbots bei Veranstaltungen
  • FFP2-Pflicht weiterhin in höchst vulnerablen Bereichen (Alten- und Pflegeheime/Krankenhäuser), in öffentlichen Verkehrsmitteln, Haltestellen und in Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels (Apotheken, Lebensmitteleinzelhandel, Banken, Postgeschäftsstellen etc.)
    • In allen anderen Bereichen gilt für geschlossene Räume eine FFP2-Empfehlung
  • Präventionskonzepte und COVID-Beauftragte überall beibehalten
  • 3G als generelle Regel bei der Einreise aus sämtlichen Staaten (ausgenommen Virusvarianten-Gebiete) gilt weiterhin

 

Hinweis: Bis zum Vorliegen der entprechenenden Verordnung können sich noch Änderungen ergeben. Die Bundesländer können zusätzliche Sonderbestimmungen erlassen.

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