Angekündigte Lockerungen der Bundesregierung!
Ab 19. Februar 2022 gilt:
- Umstellung aller 2G Bereiche auf 3G
- 3G in Seilbahnen, bei Busreisen und auf Ausflugsschiffen
- 3G bei körpernahen Dienstleistungen
- 3G in Sportstätten (statt 2G)
- 3G bei Veranstaltungen (statt 2G)
- 3G als generelle Regel bei der Einreise (ausgenommen Virusvarianten-Gebiete) wird im Laufe der Woche vom 21. Februar eingeführt
- 3G bei Fach- und Publikumsmessen
- FFP2-Maskenpflicht bleibt aufrecht
- In höchst vulnerablen Bereichen (Alten- und Pflegeheime/Krankenhäuser) bleibt für Besucher 2G+ Voraussetzung, wobei Antigen (24h) oder PCR-Tests (72h) gültig sind
- 2,5G für Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern
- Sperrstunde bleibt bei 24 Uhr
- Weiterhin Verbot von Nachtgastronomie, Stehgastronomie und Barbetrieb; Konsumationsverbot ab 51 Personen
3G am Arbeitsplatz bleibt bestehen
Ab 5. März 2022 gilt:
- Wegfall aller Maßnahmen (zB Zutritts-Regelungen, Sperrstunde, Personenobergrenzen etc.), außer für höchst vulnerable Bereiche (Alten- und Pflegeheime/Krankenhäuser > hier gilt 3G für Beschäftigte, Dienstleister und Besucher)
- Öffnung der Nachtgastronomie und Aufhebung des Konsumationsverbots bei Veranstaltungen
- FFP2-Pflicht weiterhin in höchst vulnerablen Bereichen (Alten- und Pflegeheime/Krankenhäuser), in öffentlichen Verkehrsmitteln, Haltestellen und in Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels (Apotheken, Lebensmitteleinzelhandel, Banken, Postgeschäftsstellen etc.)
- In allen anderen Bereichen gilt für geschlossene Räume eine FFP2-Empfehlung
- Präventionskonzepte und COVID-Beauftragte überall beibehalten
- 3G als generelle Regel bei der Einreise aus sämtlichen Staaten (ausgenommen Virusvarianten-Gebiete) gilt weiterhin
Hinweis: Bis zum Vorliegen der entprechenenden Verordnung können sich noch Änderungen ergeben. Die Bundesländer können zusätzliche Sonderbestimmungen erlassen.