Braunau am Inn: Verkehrsregelung zu Allerheiligen

Aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens im Bereich des Friedhofs gilt von 30. Oktober bis 1. November (jeweils von 10 bis 16 Uhr) eine geänderte Verkehrsführung.

Der Abschnitt der Friedhofstraße zwischen Max Fink- und Adalbert Stifter-Straße wird in dieser Zeit zur Einbahn stadtauswärts erklärt. Am 1. November ist diese Regelung erweitert auf die Osternberger Straße bis zur Kreuzung Michaelistraße.

Im Nizefeldweg gilt ebenfalls eine Einbahnregelung stadtauswärts, um das Parken am Fahrbahnrand zu ermöglichen. Am Teilstück der Friedhof- bzw. Osternberger Straße zwischen Adalbert Stifter-Straße und Gärtnerei Ober ist das Halten und Parken verboten.

Natürlich wird eine entsprechende Beschilderung vor Ort auf die Verkehrsregelungen hinweisen.

Geänderte Verkehrsführung beim Friedhof in der Zeit um Allerheiligen. (Foto: Stadt Braunau)

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