Geldstrafe wegen Verstoßes gegen Quarantäne

Geldstrafe wegen Verstoßes gegen Quarantäne

Weil eine Frau trotz ihrer Corona-Erkrankung und verordneter Heimquarantäne spazieren gegangen ist, wurde diese am Freitag im Landesgericht Ried im Innkreis wegen des Vorwurfs vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten, zu einer Geldstrafe verurteilt.

Am 4. April hatte die Angeklagte erfahren, dass sie Covid-19-positiv ist, worauf sie auch Heimquarantäne verordnet bekam. Zwei Tage später habe sie es daheim nicht mehr ausgehalten, meinte sie vor dem Richter. Mit Mundschutz ging sie eine kleine Runde spazieren, begegnet sei sie aber niemandem, versicherte die Angeklagte.

Nachbarin rief die Polizei

Eine Nachbarin, die von der Erkrankung wusste, hatte allerdings die Angeklagte im Freien gesehen und die Polizei verständigt. Von der Zeugin wollte der Richter wissen, warum sie der 35-Jährigen, die auch ihre Nachbarin sei, nicht zugerufen habe, sie müsse zu Hause bleiben. Sie rechtfertigte Ihr handeln damit, dass sie Panik hatte und deshalb die Polizei rief. 

Angeklagte reumütig

„Es tue ihr sehr leid und sie sei froh, dass niemand krank wurde, sagte die Frau reumütig vor der Urteilsverkündung.

Urteil:

Wenn man positiv getestet ist, muss man sich an den Bescheid halten. Es wird daher mit einem Schuldspruch nach Paragraph 178 des Strafgesetzbuches vorzugehen sein meint Staatsanwalt Mag. Alois Ebner.

Am Landesgericht Ried im Innkreis wurde die Frau am Freitag zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt.

Urteil nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft wollte aus generalpräventiven Gründen eine „geringe bedingte Haftstrafe“, weshalb sie Berufung angekündigte.

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Foto: Innviertel Aktuell

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