Der Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2017/2018 kann von 08.01.2018 bis 13.04.2018 in den Gemeindeämtern beantragt werden, gleichgültig mit welchem Energieträger die Wohnung beheizt wird.
Wer wird gefördert?
Sozial bedürftige Personen, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt/der Wohnung lebenden Personen die Summe der folgenden anzuwendenden Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
Diese Einkommensgrenzen betragen für:
Alleinstehende: 889,84 Euro
Ehepaare/Lebensgemeinschaften: 1.334,17 Euro
je Kind: 166,37 Euro [=Erhöhung des Richtsatzes für jedes Kind um Euro 137,30 zuzüglich Kinderzuschuss von Euro 29,07]
Antragstellung:
Das Ansuchen um Zuerkennung des Heizkostenzuschusses ist beim zuständigen Gemeindeamt einzubringen.
Dort liegen auch die entsprechenden Antragsformblätter auf.
Für sämtliche Anträge gelten die Einkommensverhältnisse des Jahres 2017.