Mehrjahresverpflichtung für Hochwasserschutz-Maßnahme Mattig wird in Landtag zur Genehmigung eingebracht

Hochwasserschutz-Maßnahme Mattig

Gesamtkosten des Projektes für die Gemeinde Pfaffstätt betragen 3,4 Mio. Euro

„Das Ortszentrum der Gemeinde Pfaffstätt liegt zum größten Teil im Talboden der Mattig und wird immer wieder von Hochwässern – zuletzt im Jahr 2013 – stark in Mitleidenschaft gezogen. Gemeinsam mit Entscheidungsträgern der Gemeinde wurde deshalb aus drei möglichen Varianten eine Variantenkombination – Linearmaßnahmen in Pfaffstätt mit zusätzlicher Errichtung eines Rückhaltebeckens am Mühlbergerbach – zum Schutz der Bevölkerung ausgewählt. Diese Variantenkombination gilt als die wirtschaftlich und technisch sinnvollste Lösung“, erklärt Wasser-Landesrat KommR Ing. Wolfgang Klinger.

 

Um frühzeitig einen bestmöglichen Hochwasserschutz für Pfaffstätt erreichen zu können, wurde das Gesamtprojekt in zwei Teile entkoppelt – die Linearmaßnahmen an der Mattig und das Rückhaltebecken am Mühlbergerbach.

Die geschätzten Gesamtkosten des Projektes wurden zunächst mit 1,6 Mio. Euro beziffert, welche auch in der 77. Kommissionssitzung in Angelegenheiten der Wasserwirtschaft vom Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus genehmigt wurden. Im Zuge der Ausführungsplanung mussten jedoch ständig Anpassungen an die angetroffenen ungünstigen Bodenverhältnisse vorgenommen werden, um die vorgesehenen Hochwasserschutzmaßnahmen umsetzen zu können.

 

„Es wurde daher beim Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus in der 80. Kommissionssitzung in Angelegenheiten der Wasserwirtschaft ersucht, das bisher anerkannte Gesamterfordernis auf 3,4 Millionen Euro zu erhöhen, was in dieser Sitzung auch anerkannt wurde. Aufgrund der Erhöhung ergibt sich nunmehr ein Gesamterfordernis an Landesmitteln in der Höhe von 1,36 Mio. Euro, was einer gesonderten Genehmigung durch den Oö. Landtag bedarf.

 

Aus diesem Grund werden wir für die nächste Landtagssitzung die Genehmigung einer Mehrjahresverpflichtung für die Jahre 2020 und 2021 beantragen, um das für die Gemeinde Pfaffstätt wichtige Projekt bestmöglich umsetzen zu können“, so Klinger abschließend.

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