„Raserpaket“ vom Nationalrat abgesegnet

 „Raserpaket“ gegen Geschwindigkeitsüberschreitungen im Straßenverkehr vom Nationalrat abgesegnet

Damit gefährliches Verhalten im Straßenverkehr wie Geschwindigkeitsübertretungen und illegale Straßenrennen konsequenter bestraft werden kann, hat sich der Nationalrat  mit breiter Mehrheit für ein „Raserpaket“ ausgesprochen. Damit soll einer der Hauptursachen schwerer Verkehrsunfälle entgegengetreten werden. Alle Fraktionen außer der FPÖ sprachen sich für das Paket aus. 

Es bringt deutlich höhere Bußen für starke Geschwindigkeitsübertretungen und geht gezielt gegen Straßenrennen vor.

Strafrahmen wird deutlich angehoben

  • Bei 30 km/h zu viel wird das Bußgeld von 70 auf  150 Euro angehoben
  • Über 40 km/h im Ortsgebiet und über 50 km/h Freiland wird das Bußgeld von 150 auf 300 Euro angehoben.
  • Die Höchststrafen werden von 2.180 auf 5.000 Euro angehoben.

Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 80 km/h innerorts und 90 km/h außerorts werden als „unter besonders gefährlichen Verhältnissen begangen“ definiert und in der Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgenommen. Generell, und zwar nicht nur wie bisher bei unerlaubten Straßenrennen, soll die Absolvierung einer Nachschulung, im Wiederholungsfall innerhalb von vier Jahren auch ein amtsärztliches Gutachten samt verkehrspsychologischer Untersuchung vorgeschrieben werden.

Führerscheinentzug

Zudem wird der Führerschein doppelt so lange entzogen, nämlich einen Monat, bei wiederholtem Fehlverhalten drei Monate. Ab einer Überschreitung von 80 bzw. 90 km/h, was besonders gefährlichen Verhältnissen entspricht, ist die Fahrlizenz ein halbes Jahr weg. Zudem wird der Beobachtungszeitraum hier auf vier Jahre verdoppelt.

Statements:

Die Maßnahmen des so genannten „Raserpakets“ würden diesem Titel nicht gerecht werden, sagte Gerhard Deimek (FPÖ). Hohe Strafen für relativ geringe Geschwindigkeitsübertretungen würden nicht den gewünschten Effekt haben. Notorischen RaserInnen, die tatsächlich mit sehr hoher Geschwindigkeit unterwegs sind, müsse man mit Führerscheinentzug treffen.

 

Die Regelungen seien sinnvoll, weil illegale Autorennen gerade sehr oft im Ortsgebiet veranstaltet werden, hielt Hermann Weratschnig (Grüne) der Kritik der FPÖ entgegen. Unter Einbindung vieler Gruppen sei es gelungen, ein sinnvolles Paket zustande zu bringen. Die Gruppe der extremen RaserInnen bestehe überwiegend aus Männern, welche die Verkehrssicherheit gefährden, betonte Meri Disoski (Grüne). Für die Städte seien Tempo-30-Zonen die wichtigste Maßnahme, um die Zahl der Unfälle zu senken.

 

Dietmar Keck (SPÖ) hielt es grundsätzlich für sinnvoll, Geschwindigkeitsübertretungen stärker zu bestrafen. Gegen Teilnehmer an illegalen Straßenrennen wäre allerdings die Abnahme von Autos die wirksamste Maßnahme.

 

Andreas Ottenschläger (ÖVP) konnte die Ablehnung des Pakets seitens der FPÖ nicht nachvollziehen. Hier gehe es um ein Vorgehen gegen echte Straßenrowdys, die Menschenleben gefährden. Illegale Straßenrennen und Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit seien keine Kavaliersdelikte. Eine Abnahme von Fahrzeugen sei juristisch schwierig, aber es werde daran gearbeitet, hier eine Lösung zu finden.

 

Auch NEOS-Verkehrssprecher Johannes Margreiter hielt es für wichtig, Strafen für Rasen zu erhöhen. Allerdings wäre es sinnvoll, das Verwaltungsstrafrecht so zu ändern, dass auch hier ein Tagessatzsystem auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit abstelle. Für die zweite Phase des „Raserpakets“ wäre es sinnvoll, die Überlegungen zur Abnahme des Führerscheins und des Fahrzeugs gut gegeneinander abzuwägen.

 

Verkehrsministerin Leonore Gewessler dankte allen, die mit großem persönlichen Einsatz dazu beigetragen haben, dass Maßnahmen gegen extreme Raserei gesetzt werden können. Hier sei in Zusammenarbeit von Bund und Ländern ein wichtiger Schritt gesetzt worden. Damit werde es möglich, vor allem gegen die kleine Gruppe der unbelehrbaren Wiederholungstäter vorzugehen, die durch extremes Rasen Menschenleben gefährden. Die Frage, unter welchen Voraussetzungen jemand ein Fahrzeug abgenommen werden kann, werde juristisch noch geprüft.

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