Schärding – Heizkostenzuschuss 2017/2018

Der Heizkostenzuschuss 2017/2018 in Höhe von Euro 152,00 kann während den Amtsstunden in der Bürgerservicestelle Schärding vom 08. Jänner 2018 bis einschließlich 13. April 2018 beantragt werden.

Die Voraussetzungen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses richten sich nach Einkommen und der Haushaltsgröße.

Bezieher bzw. Bezieherinnen von bedarfsorientierter Mindestsicherung haben KEINEN Anspruch auf den Heizkostenzuschuss.

Die erforderlichen Unterlagen sind im Original vorzulegen:

  • Kontokarte des/der Antragsteller/In mit IBAN-Nummer (die Überweisung erfolgt ausschließlich auf ein Konto des/der Antragsteller/In)
  • Einkommensnachweise der letzten 6 Monate aus dem Jahr 2017 (Juli bis Dezember 2017) von allen Haushaltsmitgliedern. Einkommensnachweise sind z.B. Lohnzettel, Pensionsnachweise, aktueller Stipendienbescheid, Lehrvertrag mit Lohnzettel, Bescheinigung der OÖ Gebietskrankenkasse über den Bezug von Krankengeld oder Kinderbetreuungsgeld
  • Nachweise über allfällige Unterhalts- und Alimentationszahlungen.

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