Shisha-Rauchen künftig erst ab 18
Einigkeit besteht zwischen Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer und dem für das Jugendschutzgesetz zuständigen LR Elmar Podgorschek hinsichtlich der Gefährlichkeit von Shishas, E-Zigaretten und E-Shishas.
„Die jüngsten Vorfälle zeigen, dass es starken Aufklärungs-, aber auch Regelungsbedarf zum Wohl unserer Jugend gibt. Daher werden wir im Zuge der Novellierung des Jugendschutzgesetzes auch das Alter für Shisha-Rauchen auf 18 Jahre anheben. Ebenso soll das Betreten von Shisha-Bars erst ab diesem Alter möglich sein“, so LH Stelzer und LR Podgorschek.
Der Gesetzesentwurf für das Jugendschutzgesetz soll noch vor dem Sommer im Landtag eingebracht werden.
Die ursprünglich aus dem Orient stammende Rauchtradition findet seit Anfang der 2000er Jahre auch hier immer mehr Anhänger, vor allem unter den Jugendlichen. Zunächst galt diese Art des Rauchens, bei der Tabak und Nikotin – mit unterschiedlichen Geschmacksstoffen angereichert – über Wasserdampf eingesogen wird, als gesündere Variante im Vergleich zum Zigarettenrauch. „Diese Annahme wurde bereits hinlänglich widerlegt“, so LR Podgorschek.
Neben der Gefahr, die durch das Inhalieren zu hoher Kohlenmonoxidmengen entsteht, konnten mittlerweile auch andere schädliche Auswirkungen nachgewiesen werden. Es fehlen jedoch noch Langzeitstudien.
„Nachdem die Shisha von Experten auch als Einstiegsmittel für Zigaretten angesehen wird, steht es für uns außer Zweifel, dass das Rauchverbot für Jugendliche nicht nur Zigaretten betreffen wird, sondern auch Shishas, E-Zigaretten und E-Shishas“, so der Landeshauptmann und der Landesrat abschließend.