Stellenausschreibungen Gemeindeamt St. Marienkirchen/H.

Stellenausschreibung Bauhofmitarbeiter/in

Gemäß §§ 8 und 9 Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 idgF. wird folgender Dienstposten öffentlich ausgeschrieben:

BAUHOFMITARBEITER/IN

Dienstverhältnis: Vertragsbedienstetenverhältnis
Dienstposten: Funktionslaufbahn GD 23.2 (Brutto 1.867,90 bei 100%)
Beschäftigungsausmaß: 100 % (40 Wochenstunden), Teilzeitbeschäftigungen auch möglich

Dienstbeginn: ehestmöglich, nach Absprache

Aufgabengebiete: Mitarbeit Kläranlage, Wasserversorgung, Altstoffsammelinsel, Winterdienst, Rasenpflege, Ortsbildpflege, Straßeninstandhaltung und Reinigung, etc.

Aufnahmevoraussetzungen:

  • Erfüllung der im § 17 Oö. GDG 2002 enthaltenen allgemeinen Aufnahmevoraussetzungen durch Vorlage entsprechender Nachweise (österr. Staatsbürgerschaft oder EU-Bürger, ärztliches Zeugnis, Strafregisterbescheinigung etc)
  • Abgeleisteter Präsenz- bzw. Zivildienst (bei männl. Bewerbern)
  • Führerschein der Gruppe B und F
  • Handwerkliches Geschick, Vielseitigkeit, Pünktlichkeit
  • Persönliche Flexibilität in Bezug auf Dienstzeit, angepasst an die Erfordernisse des Dienstgebers; Bereitschaft zu Mehrleistungen und zur Leistung von unregelmäßigen Diensten, wenn erforderlich auch Sonn-, Feiertagsdienst
  • Hohes Maß an Selbstständigkeit

Die Bewerbungen sind ausschließlich mittels schriftlicher Bewerbung, versehen mit den entsprechenden Unterlagen (Lebenslauf, Geburtsurkunde, Staatsbürgernachweis, Zeugnis bzw. Nachweis der Berufsbildung, Kopie von Führerschein) bis spätestens 06. März 2020 (12:30 Uhr) beim Gemeindeamt St. Marienkirchen a. H. einzubringen.

Die Gemeinde behält sich das Recht vor, Vorstellungs- bzw. Kontaktgespräche zu führen. Für allfällige diesbezügliche Fragen steht Ihnen AL Anzengruber Franziska (( 07753/2812-12) gerne zur Verfügung.

Sämtliche Formulierungen sind entsprechend dem Gleichbehandlungsgesetz auch in der weiblichen Form zu verstehen.

 

Stellenausschreibung Lehrling Verwaltungsassist/in

Der Gemeindevorstand hat die Aufnahme eines Lehrlings (Verwaltungsassistent/in) beschlossen:

LEHRLING VERWALTUNGSASSISTENT/IN

Lehrlingsentschädigung: im 1. Lehrjahr € 536,60
Lehrdauer: 3 Jahre
Beschäftigungsbeginn: September 2020 bzw. Einstellung auch im Folgejahr möglich

Aufnahmevoraussetzungen:

  • positiver Abschluss der Pflichtschule
  • gute Rechtschreibkenntnisse
  • freundliche Umgangsformen
  • Teamfähigkeit und Kontaktfreudigkeit
  • Zuverlässigkeit und die Fähigkeit selbstständig zu arbeiten
  • persönliches Engagement

Die Bewerbungen sind ausschließlich mittels schriftlicher Bewerbung, versehen mit den entsprechenden Unterlagen (Lebenslauf, Geburtsurkunde, Staatsbürgernachweis, Zeugnis bzw. Nachweis der Berufsbildung, Kopie von Führerschein) bis spätestens 06. März 2020 (12:30 Uhr) beim Gemeindeamt St. Marienkirchen a. H. einzubringen.

Die Gemeinde behält sich das Recht vor, Vorstellungs- bzw. Kontaktgespräche zu führen. Für allfällige diesbezügliche Fragen steht Ihnen AL Anzengruber Franziska (( 07753/2812-12) gerne zur Verfügung.

Sämtliche Formulierungen sind entsprechend dem Gleichbehandlungsgesetz auch in der weiblichen Form zu verstehen.

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