Transparent mit Aufschrift „FUCK COPS“

Transparent mit Aufschrift „FUCK COPS“ stellt Anstandsverletzung dar – Landesverwaltungsgericht Oberösterreich weist Beschwerde gegen Verwaltungsstrafe ab.

Die Bezirkshauptmannschaft Ried im Innkreis verhängte wegen Verletzung des öffentlichen Anstandes eine Geldstrafe in der Höhe von 100,- EUR. Der Beschwerdeführer habe während eines Fußballspieles im Rieder Stadion ein Transparent mit der Aufschrift „FUCK COPS“ hochgehalten.

Dagegen erhob dieser Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich und beantragte die Aufhebung des Straferkenntnisses. Im Wesentlichen brachte er vor, dass er zwar eine Fahne mit dieser Aufschrift geschwenkt, damit aber bloß eine allgemeine Ablehnung gegenüber der Polizei zum Ausdruck gebracht habe.

Außerdem hätte dies im Stadion keinerlei Reaktion des Publikums hervorgerufen und sei auch gar nicht entsprechend wahrgenommen worden. Im Übrigen sei eine derartige Meinungsäußerung von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Das Landesverwaltungsgericht kam zum Ergebnis, dass die Bestrafung zu Recht erfolgte und die Beschwerde als unbegründet abzuweisen war.

Als Verletzung des Anstandes im Sinne des Oö. Polizeistrafgesetzes ist jedes Verhalten in der Öffentlichkeit anzusehen, das einen groben Verstoß gegen die allgemein anerkannten Grundsätze der guten Sitte bildet. Das aus dem Englischen stammende Wort „Fuck“ gewinnt in jüngerer Vergangenheit zunehmende Popularität als quasi „Superlativ“ kraftvoller Schimpfwörter. Der Slogan „Fuck Cops“ ist daher als Beschimpfung und nicht bloß als sprachintellektuell insuffiziente Meinungsäußerung zu sehen.

Darin kann auch bei wohlwollendster Berücksichtigung eines milieubedingten Mangels an sprachlicher Ausdrucksfähigkeit kein inhaltlicher Beitrag zur (international stattfindenden) Diskussion des oft schwierigen Verhältnisses von Sicherheitsorganen und Fußballfans erkannt werden.

Die Meinungsfreiheit im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention steht unter einem Gesetzesvorbehalt. Das Oö. Polizeistrafgesetz pönalisiert im Rahmen der Anstandsverletzung nicht die Äußerung einer Meinung an sich; das Gesetz steht aber Modalitäten der Meinungsäußerungen entgegen, die anerkannten Wertvorstellungen widersprechen. Dabei sind regionale Gegebenheiten zu berücksichtigen.

Das Transparent mit der Aufschrift „FUCK COPS“ ist daher als Anstandsverletzung im Sinne des Gesetzes zu qualifizieren.

Quelle: LVwG Oberösterreich

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