Geschwindigkeitsmessungen in Braunau

Geschwindigkeitsmessungen in Braunau

Für mehr Verkehrssicherheit im Stadtgebiet führt die Stadtpolizei Braunau am Inn Verkehrsgeschwindigkeitsmessungen mittels Lasertechnik mit stationären Geschwindigkeitsmessgeräten und einem mobilen Geschwindigkeitsmessgerät durch.

Standorte der stationären Geschwindigkeitsmessung:

  • ​DERZEIT AKTIV: Ringstraße, Einmündung Kolpingplatz (OG 30 km/h)
  • Höfter Straße, Nähe Haus Nr. 8 (OG Zone 30)
  • ​DERZEIT AKTIV: Michaelistraße, Sportplatz HTL (OG 30 km/h)
  • Schloßstraße, Nähe Kreuzung Klosterstraße (30 km/h)
  • Salzburger Straße, Nähe Einmündung J. Prechtl-Weg (OG 50 km/h)
  • Laabstraße gegenüber Nr. 99 (OG 50 km/h)

Standorte der mobilen Geschwindigkeitsmessung:

  • Am Hang, gegenüber Haus Nr. 4 (OG Zone 30)
  • Bahnhofstraße, gegenüber Zufahrt Nr. 54 (OG 30km/h)
  • Bahnweg, Höhe Nr. 17 (OG 50km/h)
  • Dietfurter Straße, Nr. 10 – 12  (OG 30 km/h)
  • Erlachweg, nördlich der Zufahrt Citycenter (OG 30km/h)
  • Erlachweg, geg. Warenannahme Interspar (OG 30km/h)
  • Gasteig, auf Höhe südlicher Zufahrt Gasteig 3 (FL 30km/h)
  • Gasteiger Straße, gegenüber Haus Nr. 16 (OG 50km/h)
  • Gasteiger Straße, Höhe Kindergarten Haselbach (OG 30km/h)
  • Haselbacher Straße, auf Höhe östlicher Zufahrt Nr. 16 (OG 50km/h)
  • Höfter Straße, auf Höhe Nr. 40 (OG Zone 30)
  • Industriezeile 40 (OG 50 km/h)
  • Laaber Holzweg, Höhe Nr. 25 (OG 30km/h)
  • Laabstraße, Zufahrt Nr. 74 (OG 50km/h)
  • Michaelistraße, Nr. 33, Bereich Zufahrt (OG 50km/h)
  • Mitterweg, zwischen Haus Nr. 11 und 17 (OG Zone 30)
  • Osternbergerstraße, Nr. 55 (OG 30km/h)
  • Salzburger Straße, auf Höhe Nr. 61 (OG 50km/h)
  • Sebastianistraße, Nr. 15 (OG Zone 30)
  • Stadtplatz, Höhe Nr. 51 (OG Zone 30)
  • Talstraße, Höhe Nr. 41 (OG Zone 30)

Auf Grund von Anraineranliegen sind mit 14.11.2017 folgende Standorte zur mobilen Geschwindigkeitsmessung dazugekommen:

  • Aubauernweg geg. 10 (OG Zone 30)
  • Bauhofstraße 8a (OG 50km/h)
  • Josef Reiter Straße 53 (OG Zone 30)
  • Untere Hofmark 47 (OG 50km/h)
  • Obere Hofmark 11 bzw. geg. 14a (OG Zone 30)
  • Obere Hofmark 26a (OG Zone 30)
  • Obere Hofmark 48 (OG Zone 30)
  • Osternberger Straße, geg. 32 (OG 50km/h)
  • Osternberger Straße, nächst 39 (OG 50km/h)
  • Quellenweg 13-21 (OG Zone 30)
  • Rainerstraße 74 (OG Zone 30)
  • Scheuhubstraße 52 (OG Zone 30)
  • Schüdlbauerstraße 20-52 (OG Zone 30)
  • Siedlerstraße 6 (OG Zone 30)

Bürgerwunsch nach mehr Geschwindigkeitskontrollen

Die Standorte für die stationären und mobilen Geschwindigkeitsmessungen wurden basierend auf den Erfahrungswerten der bisherigen Verkehrskontrollen sowie den Ersuchen aus der Bevölkerung ausgewählt. Es handelt sich dabei um neuralgische Bereiche wie Schulwege, Schutzwege, Stadteinfahrten und Gefahrenstellen. Nachdem Bürgerinnen und Bürger um verstärkte Kontrollen der festgelegten Geschwindigkeit in 30 km/h-Zonen und im 50 km/h-Orts­gebiet ersucht hatten, war im April 2013 das erste mobile Geschwindigkeitsmessgerät in Betrieb genommen worden.

Das Einhalten der festgelegten Höchstgeschwindigkeit zu kontrollieren, zählt zu den gesetzlichen Aufgaben der Polizei und liegt natürlich besonders im Interesse der Bevölkerung. Erfahrungen zeigen, dass Geschwindigkeitsmessungen das Bewusstsein für das Einhalten von Tempolimits stärken und somit die Verkehrssicherheit wesentlich erhöhen. Denn die Fahrzeuggeschwindigkeit wirkt maßgebend auf die Sicherheit für alle Teilnehmer im Straßenverkehr, insbesondere für Fußgänger, Radfahrer und Mopedlenker bzw. Kinder und ältere Mitbürger. Tempolimits dienen der Unfallvermeidung besonders an Gefahrenstellen. Und auch auf die Lebens- und Wohnqualität für Straßenanrainer hat die Verkehrsgeschwindigkeit entscheidende Auswirkung.

Anzahl der Übertretungen um mehr als die Hälfte verringert

Die Einsätze der Messanlage bestätigten von Beginn an sowohl die Notwendigkeit als auch die Wirksamkeit dieser Maßnahme. Im Vorfeld hatten Bürgerinnen und Bürger aus verschiedenen Stadtteilen um verstärkte Kontrolle der festgelegten Geschwindigkeiten in 30 km/h-Zonen und im 50 km/h-Ortsgebiet ersucht. Bereits in den ersten Einsatzmonaten des mobilen Geschwindigkeitsmessgerätes mussten Extremwerte wie 89 km/h in einer 30er-Zone oder 126 km/h bei gesetzlich erlaubten 50 km/h im Ortsgebiet festgestellt werden. Erfreulicherweise zeigten die vermehrten Kontrollen eine positive Wirkung. Die Anzahl der Geschwindigkeitsübertretungen verringerte sich um mehr als die Hälfte.

Die Geschwindigkeitskontrollen erwiesen sich somit als geeignete Maßnahme, um die Verkehrssicherheit zu verbessern, Unfälle an Gefahrenstellen zu vermeiden und die Lebensqualität in Braunau am Inn zu erhöhen.

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